Die Rechte-Kolumne Rainer Dresen: Staatlich angeordneter Arrest für Honoraransprüche – legitimes Mittel zur Sicherung von Kostenerstattungsansprüchen oder zweifelhafte Methode, auf die Programmpolitik eines Verlages Einfluss zu nehmen?

Erfreulicherweise zögern die meisten Staatsanwälte, gegen Autoren oder Bücher strafrechtlich vorzugehen. Soweit man hört, ist Frank Schätzing noch auf freiem Fuß, obwohl ein Meeresbiologe wegen angeblicher Urheberverletzung in Zusammenhang mit seinem Bestseller „Der Schwarm“ Strafanzeige gegen ihn gestellt hat. Auch Dieter Bohlen kann in gewohnter Umgebung in seiner Residenz in Tötensen und nicht in der Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel seinen Vaterfreuden entgegensehen, obwohl ihn Sangeskollege Thomas Anders wegen der Buchveröffentlichung „Hinter den Kulissen“ angezeigt hatte. Jenes Ermittlungsverfahren ist längst ohne Ergebnis abgeschlossen, bei Schätzing ist dies in Kürze zu erwarten.

Um so erstaunlicher ist, dass die Staatsanwaltschaft Berlin nun gegen ein Buch vorgeht, das noch gar nicht geschrieben, geschweige denn veröffentlicht ist. Vor wenigen Tagen erhielt der Heyne Verlag, der neue Verlag des Autors Norbert Juretzko, Post aus Berlin. Dem Verlag wurde mitgeteilt, dass wegen „Gefahr im Verzuge in Vollziehung eines dinglichen Arrestes die Pfändung sämtlicher bestehender und künftiger Forderungen des Autors Juretzko aus Verlagsverträgen angeordnet“ wird.

Der Anordnung beigefügt war eine beachtliche Reihe von Paragraphen, aus denen sich nach längerem Studium vermuten lässt, dass gegen den langjährigen Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes Norbert Juretzko noch aufgrund der im Herbst 2004 erfolgten Ullstein-Veröffentlichung „Bedingt dienstbereit. Im Herzen des BND – die Abrechnung eines Aussteigers“ immer noch ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Verletzung von Dienstgeheimnissen anhängig ist.

Damals brachen kurz vor dem Veröffentlichungstermin Unbekannte in die Räume der Ullstein Buchverlage ein. Unabhängig davon ging der ehemalige Kanzleramtsminister Schmidbauer wegen angeblicher Persönlichkeitsrechtsverletzung juristisch gegen das Buch vor.

Sollte das offensichtlich noch laufende Verfahren gegen Herrn Juretzko aus der letztjährigen Buchveröffentlichung wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen mit einer Verurteilung enden, hat er wie jeder Verurteilte die Kosten des Verfahrens zu tragen. Da sie – ohne allerdings jeglichen konkreten Anlass für diese Befürchtung zu nennen – offensichtlich unterstellt, dass Herr Juretzko die Verfahrenskosten möglicherweise nicht aufbringen kann, hat die Staatsanwaltschaft Berlin jetzt einen Arrest über die zukünftigen Honoraransprüche des Autors gegen den Heyne Verlag erwirkt und dem Verlag mit sofortiger Wirkung bis auf weiteres verboten, Honorare an den Autor zu bezahlen.

Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft mag formaljuristisch möglich sein, es drängt sich aber der Verdacht auf, dass die Ermitttlungsbehörden hier einen Nebeneffekt zumindest einkalkulieren: Ein kritischer Autor steht mitten in der Recherche zu seinem neuen Buch plötzlich ohne Einnahmen da, sein Verlag wird schon vor Veröffentlichung einmal dezent daran erinnert, dass staatliche Behörden die Bücher des Herrn Juretzko gar nicht mögen.

{Rainer Dresen, 40, arbeitet als Rechtsanwalt und Verlagsjustitiar in München auf dem Gebiet des Urheber- und Medienrechts. Mail: Dresen-Kolumne@freenet.de]

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