Bundeskartellamt: Kein Zwang zum niedrigsten Preis mehr bei Amazon

Mal für, mal gegen Amazon: Diesmal hat sich das Bundeskartellamt mit Amazon gegen eine bisher von dem Online-Großhändler praktizierte Klausel geeinigt: Anbieter auf dem Marketplace müssen nun nicht mehr den günstigsten Preis anbieten, berichtet die ZEIT.

Demnach teilte das Bundeskartellamt jetzt mit, dass Amazon diese Bedingung der sogenannten Preisparität nicht mehr durchsetzen wird. Nun können Anbieter auf anderen Plattformen ihre Waren auch billiger anbieten. Das Bundeskartellamt hatte ein Verfahren gegen Amazon eingeleitet, weil die Preisklausel den Aufbau anderer Plattformen behindere und so auch zu einem höheren Preisniveau zulasten des Verbrauchers führen könne, so die Begründung.

Erst gestern hatte das Bundeskartellamt entschieden, nicht gegen die harten Vertragsstrafen bei der Belieferung von Amazon vorzugehen. Das Handelshaus darf weiterhin 500 Euro für geringfügige Verspätungen nehmen und LKWs zurückschicken, wenn die Ware falsch verpackt ist, hatte die FAZ berichtet.

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