Pech für den obersten Ballwart der Nation: Das Landgericht München Jürgen Klinsmanns Antrag zurückgewiesen, der Zeitung „taz“ die Veröffentlichung ihres Ostertitels zu untersagen [mehr…].
Das Gericht stellte fest, dass es sich um eine satirische Meinungsäußerung handele, deren Kernaussage sich nicht auf religiösem Gebiet bewegt, sondern den beruflichen Erfolg des Antragstellers als Fußballtrainer behandelt.
Bayern-Sprecher Markus Hörwick hatte die Darstellung des gekreuzigten Coaches als „die vielleicht schlimmste Entgleisung, die es in den deutschen Medien jemals gegeben hat“ bezeichnet.