SZ-Online: Ein Krimi, wie er nicht im Buche steht: Wie die Treuhand den Berliner Aufbau-Verlag verkaufte, der gar nicht in ihrem Besitz hätte sein dürfen

Aufbau-Verleger Bernd F. Lunkewitz hat es immer behauptet, jetzt – nach Jahren des Prozessierens und sicher siebenstelligen Prozeßkosten – befanden die 27. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt sowie der 16. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt und der Zweite Senat des Bundesgerichtshofs (BGH), daß der Verleger im Recht ist: Die Treuhand hatte kein Recht, den Aufbau-Verlag zu verkaufen. [mehr…]

Hans Leyendecker hat sich in der „Süddeutschen Zeitung“ hinter die wahrlich komplizierte Geschichte geklemmt und sie in seinem Bericht minutiös aufgedröselt:

Fünf Monate nach dem Mord an Treuhandchef Detlev Rohwedder (Ostersonntag 1991) verkaufte die Treuhand Aufbau an eine Investorengruppe um Bernd F. Lunkewitz. „Siebzehn Jahre und viele Lizenzvergaben später steht fest, dass die Anstalt über den Verlag gar nicht verfügen durfte und dass einige der Beamten das gewusst haben“, so Leyendecker in seinem Bericht. „Ich halte die Treuhand für eine in Teilen kriminelle Vereinigung“, kommentiert der 60-jährige Lunkewitz den Fall.

Endlich nun herrscht Klarheit: Die Treuhand war nicht Eigentümerin des Verlags. Zwar hat sie immer behauptet, der Ost-Berliner Kulturbund habe den Verlag an die SED verkauft, aber das stimmt nicht: „Der Kulturbund hat bis zum Beitritt der DDR seine Inhaberrechte an der ehemaligen Aufbau-Verlag GmbH nicht verloren“, stellte das Gericht nun fest.

Der Fall ist damit aber noch nicht so ganz gelöst: „Tausendfünfhundert Lizenzen, die der Verlag zwischen 1990 und 2008 geschlossen und verkauft hat, sind rechtswidrig vergeben worden, weil der angebliche Eigentümer, die Aufbau-Verlagsgruppe-GmbH, über die Rechte nicht verfügen durfte. Lizenznehmer von Filmstudios, Fernsehsendern und Buchverlagen in Europa, Asien und den USA haben Rechte in Anspruch genommen (und dafür bezahlt), ohne sie wirklich erworben zu haben. Epidemisch sind Urheber- und Markenrechte verletzt worden“, schreibt Leyendecker.

Und: „Vollends kompliziert wird der Fall dadurch, dass Lunkewitz 1995 den Verlag ein zweites Mal erworben und vom Kulturbund e.V. für 450 000 Euro gekauft hatte. Der Kauf war aber unwirksam, weil die alte Eigentümerstruktur bis zum Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 3. März dieses Jahres auf dem Papier Bestand hatte.“

Also hat der Verleger hat fast zwei Jahrzehnte in ein Unternehmen investiert, das ihm faktisch nicht gehörte, und er plant jetzt natürlich, sich die Investitionen – allein in den Aufbau-Verlag hat er über die Jahre 27 Millionen Euro gesteckt – zurückzuholen. „Das Geld will er sich von der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BVS), quasi der Nachfolgerin der Treuhand, holen.“

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