Die Aussagen zur Leipziger Buchmesse waren nebulös, aber es deutete alles schon
Mitte des Monats darauf hin, dass Aufbau-Verleger Bernd F. Lunkewitz in seinem jahrelangen Ringen gegen die Treuhand bzw. ihre Nachfolgeorganisation Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben vor Gericht gewonnen hat. Jetzt steht fest: Lunkewitz hat Recht bekommen: Die Treuhand hat ihm einen Verlag verkauft, der gar nicht in ihrem Besitz war.
Hintergrund: In dem seit Jahren schwebenden Verfahren [mehr…] geht es um die Klärung der Eigentumsverhältnisse am Aufbau-Verlag. Die Kläger – Kulturbund e.V. und Lunkewitz – wollten feststellen lassen, dass Aufbau – entgegen den Behauptungen der Treuhand – zu keinem Zeitpunkt volkseigenes Vermögen in der DDR gewesen ist, sondern durchgehend dem Kulturbund gehört hat. Danach hätte die Treuhand nie das Recht gehabt, über den Verlag – wie gegenüber Lunkewitz geschehen – nach dem Treuhandgesetz zu verfügen.
Wie man hört, soll das Thema morgen von der „Süddeutschen Zeitung“ aufgegriffen werden – wir bleiben dran.