Gesetzentwurf angenommen, aber irreführende dpa-Meldung

Gestern wurde im Bundestag über den Gesetzentwurf des Bundesrats zur Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes [mehr…] abgestimmt und „mit Stimmen des ganzen Hauses“ angenommen.

Leider, so Börsenverein-Justiziar Dr. Christian Sprang habe die dpa dazu eine stark irreführende Pressemitteilung verbreitet, deren Lektüre Glauben mache, dass künftig auch Eltern für Sammelbestellungen von Schulbüchern Nachlässe beanspruchen können: „Dies ist natürlich unrichtig. Die Nachlässe sind nur zu gewähren, wenn die Sammelbestellungen zu Eigentum der öffentlichen Hand resp. der jeweiligen Schule erfolgen.“

Dies hatte Sprang in seinem letzten Newsletter ausführlich dargestellt, jetzt will er rechtzeitig vor Inkrafttreten des Gesetzes auch noch ein Merkblatt dazu erstellen.

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