SPD begrüßt Neuregelungen im Gesetzentwurf

Zur Annahme des Gesetzentwurfes des Bundesrates zur Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes im Ausschuss für Kultur und Medien erklärt die Sprecherin der Arbeitsgruppe Kultur und Medien und zuständige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion, Monika Griefahn:

Die Neuregelungen bei der Buchpreisbindung stellen die Rabatte bei den Schulbüchern sicher. Wurden früher Schulbücher überwiegend von der öffentlichen Hand finanziert, so sind es inzwischen oft Sammelkäufe, die auch von den Eltern finanziert werden müssen. Das Gesetz in der alten Form würde Eltern, die Bücher für ihre Kinder kaufen müssen, zusätzlich finanziell belasten. Das wird jetzt verhindert.

Ich bin froh, dass wir auch weiterhin das Instrument der Buchpreisbindung haben. Das hilft den kleinen Buchhandlungen in der Fläche.

Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen sind deshalb sinnvoll und wurden ausserdem um den Bereich der Privatschulen erweitert. Zudem wurde eine Räumungsverkaufsklausel eingeführt, um einen auf 30 Tage begrenzten Räumungsverkauf bei Schliessung einer Buchhandlung zu ermöglichen. Auch wird nun der missbräuchlich rabattierte Verkauf einwandfreier Ware als Mängelexemplare verhindert. Die Buchpreisbindung kann damit nicht mehr umgangen werden.

Insgesamt dienen die vorgenommen Änderungen der Sicherung der Buchpreisbindung. Missbrauch wird verhindert und sinnvolle Rabattregelungen auf veränderte Bedingungen beim Erwerb von Schulbüchern angepasst. Die Novellierung dient der Sicherung von Vielfalt im Angebot und dem Erhalt von Arbeitsplätzen. Insgesamt gesehen hat sich das seit dem 1. Oktober 2002 gültige Buchpreisbindungsgesetz bewährt. Es sichert die Preisbindung von Büchern europarechtlich ab und damit die grosse Vielfalt und hohe Qualität des Buchangebots in Deutschland. Zudem wird damit das enge Netz von Buchhandlungen unterstützt und eine angemessene Vergütung für Autorinnen und Autoren gewährleistet.

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