Auch wenn ein Arbeitnehmer einen Kunden des Arbeitgebers mehrfach als „Arschloch“ bezeichnet, rechtfertigt dies nicht in jedem Fall eine außerordentliche Kündigung, berichtet heute der Newsletter des Dr. Otto-Schmidt Verlags. Gegebenenfalls ...
Weiterlesen +Rechtliches um die Themen Preisbindung und Urheberrecht