Buchhandel Widersprüchlicher Informationsstand über BAG-Modelle / Jochen Mende stellt klar: Wir wollen BAG nicht unter die BBG

Auf vier Seiten wurden heute im Börsenblatt die unterschiedlichen Modelle vorgestellt, wie es mit der Buchhändlerischen Abrechnungsgesellschaft (BAG) weitergehen soll. Doch offensichtlich basieren die Modelle auf einem unterschiedlichem Informationsstand.

Soll die BAG laut „Kölner Modell“ Teil der Börsenverein des Deutschen Buchhandels Beteiligungsgesellschaft mbh (BBG) werden oder direkt den Mitgliedern des Börsenvereins unterstellt und damit der BBG gleichgestellt werden? Diese Frage bleibt bei den heute vorgestellten Positionen offen.

Zum Hintergrund: „Die Wirtschaftsaktivitäten des Börsenvereins sind in der Börsenverein des Deutschen Buchhandels Beteiligungsgesellschaft mbh (BBG) gebündelt“, heißt es auf der Homepage der Standesvertretung. Mit anderen Worten: Die BBG betreibt die MVB und die AuM. Drei Modelle stehen jetzt zur Diskussion: Das Genossenschaftsbankmodell (aus der BAG wird eine Bank, gestützt auf einer Genossenschaft), das Kölner Modell (75% Anteil BBG, 25% BAG-Verein) und das Genussscheinmodell (Branche zeichnet 60 000 Genussscheine a 100,- Euro).

Indem der Vorstand des BAG-Vereins heute noch einmal das Kölner Modell vorstellt, schreibt er: „Die BAG GmbH als Träger des Clearing-Geschäfts wird ein eigenständiges Unternehmen der BBG-Holdung, gleichberechtigt neben der AuM und der MVB.“

Dagegen findet sich unter dem Genussscheinmodell: „Deshalb wird er (der Vorstand, Anm. d.Red.) versuchen, das »Kölner Modell« so auszugestalten, dass die BAG GmbH direkt unter dem Börsenvereinsvorstand, also neben der BBG-Holding, angesiedelt wird. Damit wäre die BAG für die Mitglieder fast so gut kontrollierbar wie jetzt. Sollte das gelingen, brauchen wir den folgenden Vorschlag nicht umzusetzen.“

Laut Vorschlag des BAG-Vereinvorstands stünde die BAG unter er BBG neben MVB und AuM. Nach Informationen des Genusscheinbefürworter stünden BAG und BBG auf einer Ebene, die BAG unterstände damit direkt den Mitgliedern des Börsenvereins. Die BAG als Teil der BBG oder gleichberechtigt mit der BBG?

Offensichtlich war im Vorfeld über eine entsprechende Lösung diskutiert worden, die BAG dem Börsenverein direkt zu unterstellen. Diese sei letzten Dienstag, als sich Börsenvereinsvorstand und BAG-Vereinsvorstand erneut in Köln zu weiteren Absprachen trafen, wieder verworfen worden, heißt es. „Das zwischenzeitlich diskutierte Modell, die BAG unter dem Börsenverein anzusiedeln, hat sich als nicht realisierbar herausgestellt“, sagt Ralf Alkenbrecher für den Vorstand des BAG-Vereins. Und Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer beim Börsenverein sekundiert: „Die BAG wird nach dem Kölner Modell auf einer Ebene mit AuM und MVB angesiedelt.“

Dazu stellt Jochen Mende gegenüber buchmarkt.de jetzt klar: „Wir sind am Montag, den 7. Mai darüber informiert worden, dass es aus steuerlichen Gründen besser sei, die BAG direkt unter den Börsenverein anzusiedeln“, so Mende. Das habe auch den politischen Charme, dass damit die Mitglieder einen direkteren Einfluss auf die BAG hätten, so Mende. Sein Votum: „Unter die BBG wollen wir die BAG ausdrücklich nicht. Sollte die BAG in die BBG eingegliedert werden, dann sehen wir im Genussschein-Modell eine Alternative.“

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