Entscheidung des Bundeskartellamts Thalia und Mayersche dürfen fusionieren

Das Bundeskartellamt hat heute die Fusion zwischen den beiden Buchhandelsketten Thalia und Mayersche Buchhandlung freigegeben. Im Januar 2019 hatten Thalia und Mayersche ihre diesbezüglichen Pläne bekanntgemacht. Mit der Fusion der beiden Häuser entsteht das größte Buchhandelsunternehmen in Europa mit insgesamt rund 350 Filialen in Deutschland.

Jetzt ist es durch: Das Bundeskartellamt gibt Freigabe zum Zusammenschluss von Thalia und Mayersche, den die Geschäftsführer Hartmut Falter (Mayersche, l.) und Michael Busch (Thalia) im Januar angekündigt hatten.

In der heutigen Pressemitteilung des Bundeskartellamtes erklärt dessen Präsident Andreas Mundt: „Wir haben uns das Vorhaben sehr genau angesehen. Es kommt vor allem in einzelnen regionalen Märkten in Nordrhein-Westfalen zu relativ hohen gemeinsamen Marktanteilen der Beteiligten beim stationären Verkauf von gedruckten Büchern.

Trotzdem bestehen gegen den Zusammenschluss letztlich weder aus Sicht des Verbrauchers noch aus Sicht der Verlage durchschlagende wettbewerbliche Bedenken. Den Verbrauchern stehen mit dem wachsenden Online-Handel sowie mit der Vielzahl von kleineren und mittleren Buchhändlern des tradtionellen Sortimentsbuchhandels gute Einkaufsalternativen zu Verfügung. Wegen der gesetzlich vorgegebenen Buchpreisbindung findet der Wettbewerb auf der Bucheinzelhandelsebene ganz überwiegend nicht bei den Preisen sondern bei der Angebotsqualität wie z.B. der Sortimentsauswahl, der Beratung sowie der Gestaltung der Geschäfte statt, was auch Chancen für kleinere Händler bietet.“

In der Pressemitteilung heißt es weiter, dass auch Verlagen „kein wettbewerblich problematischer Zuwachs von Nachfragemacht“ drohe. Ingesamt blieben die „gemeinsamen Beschaffungsanteile von Thalia und Mayersche auf einem unbedenklichen Niveau“. Das Bundeskartellamt wird die von Verlage geäußerte Sorge hinsichtlich des Einsatze der neuen Einkaufsmacht bezüglich Konditionenverbesserungen „im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum sogenannten Anzapfverbot beobachten“. Weiter Märkte, wie jene der E-Books und Reader seien „wettbewerblich unproblemtisch“, da diese „insbesondere durch den intensiven Wettbewerb von Amazon geprägt“ sei.

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