Affären SZ-Geschäftsführung wendet sich an den Bundestag und protestiert gegen Urheberrechts-Wissenschafts-Gesetz

„Wir bitten Sie nachdrücklich, den Gesetzesentwurf abzulehnen“. Mit diesem Appell hat sich die Geschäftsführung der Süddeutschen Zeitung, Stefan Hilscher und Dr. Karl Ulrich, am 29. Mai mit einem Schreiben an die Mitglieder des Deutschen Bundestags gewandt und damit klar Position gegen den Entwurf des Urheberrechts-Wissenschafts-Gesetzes (UrhWissG) bezogen, der derzeit im Bundestag diskutiert wird.

Dieser Entwurf erlaubt es u. a., Zeitungs- und Zeitschriftenbeiträge sowie Bücher in den digitalen Angeboten öffentlicher Bibliotheken, bei Unterricht und Lehre sowie bei der Forschung zu nutzen, ohne dass die Verlage hierfür eine angemessene Vergütung erhalten. Auch die Urheber erhalten allenfalls Pauschalvergütungen.

Die Geschäftsführung der Süddeutschen Zeitung befürchtet in ihrem Schreiben, dass mit der Verabschiedung des Entwurfs eine Entscheidung mit verheerenden Auswirkungen für die Verlagsbranche getroffen würde.

Verlage sind darauf angewiesen, Verlagsprodukte auch in digitaler Form erfolgreich vermarkten zu können. Würde das UrhWissG in seiner aktuellen Fassung in Kraft treten, würde es Erlösmodelle behindern, welche die Verlage mit enormem Aufwand entwickelt haben, wie etwa die Lizenzierung von Einzelbeiträgen und die Bereitstellung von Datenbanken/-archiven sowie thematischen Presseschauen.

Der Wegfall dieser Einnahmen, der sich bei der Süddeutschen Zeitung und den mit ihr verbundenen Fachverlagen auf mehrere Millionen Euro beliefe, würde nicht ansatzweise aufgefangen werden.

Mangels fehlender europarechtlicher Grundlage können Verlage derzeit an Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften (VG) nicht beteiligt werden.

Reguläre, kalkulierbare Einnahmen aus der VG WORT haben Verlagshäuser derzeit nicht. Eine Verlegerbeteiligung, von welcher der Gesetzesentwurf ausgeht, liefe deshalb ins Leere. Hinzu kommt, dass die Verlage aktuell Rückforderungen der Verwertungsgesellschaften in dreistelliger Millionenhöhe ausgesetzt sind, da der Bundesgerichtshof die bisherige Ausschüttungspraxis der VG WORT für unzulässig erklärt hat.

Die Geschäftsführung der Süddeutsche Zeitung fordert die Abgeordneten daher ausdrücklich auf, den Gesetzesentwurf abzulehnen oder zumindest dafür Sorge zu tragen, dass der Vorrang der Lizenzangebote der Verlage vor gesetzlichen Nutzungsrechten umfassend in der Formulierung des UrhWissG verankert wird.

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