Neue Steuerbelastungen für Verlage von bis zu zwei Drittel der Gewinne?

Der Börsenverein hat unerwartet eine neue Großbaustelle im Steuerbereich, so kommentiert Börsenvereinsjustiziar Dr. Christian Sprang ein neues Gesetz der Bundesregierung.

In seinem jüngsten Steuer-Newsletter schreibt er: „Das Bundeskabinett hat im März 2007 den Entwurf eines Unternehmensteuerreformgesetzes auf den Weg gebracht. Eine Überprüfung des Gesetzentwurfs ergab, dass für viele Verlage durch die neuen gesetzlichen Regelungen keine Entlastung, sondern eine dramatische Erhöhung der Steuerbelastung (Gesamtsteuerbelastung von mehr als 2/3 der Unternehmensgewinne) zu verzeichnen ist. Ursache dafür ist eine Vorschrift, mit der den Unternehmensgewinnen zur Ermittlung der Gewerbesteuer Aufwendungen hinzugerechnet werden, die für die Überlassung von Rechten entstanden sind.

Diese Regelung, die eigentlich alternativen Gestaltungen zur Fremdfinanzierung von Investitionen gelten sollte, z.B. durch Anmietung oder Leasing von Investitionsgütern, gilt nach ihrem Wortlaut auch für den Erwerb von Verlagsrechten. Sie führt dazu, dass die Steuerbelastung insbesondere von Bühnenverlagen dramatisch steigen würde.

Deswegen kämpft der Börsenverein dafür, Rechte im Sinne des Urheberrechtsgesetzes aus dem Anwendungsbereich der Vorschrift auszunehmen. Vom Bundesfinanzministerium wurde bei ersten Gesprächen eine erneute Prüfung der Regelung zugesagt. Gespräche mit den maßgeblichen Finanzpolitikern aller Bundestagsfraktionen stehen derzeit unmittelbar bevor.“

Wer sich für weiterführende Unterlagen zu diesem Thema interessiert, kann diese gerne bei Dr. Sprang anfordern.

Großer Hirschgraben 17-21
60311 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 13 06-313
Telefax: +49 69 13 06-301
E-Mail: sprang@boev.de

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