Börsenverein entwickelt Leitfaden für den Handel Mehrwertsteuer auf E-Books und digitale Verlagserzeugnisse wird bald ermäßigt

Der Deutsche Bundestag hat heute die steuerliche Gleichbehandlung von digitalen und gedruckten Verlagserzeugnissen beschlossen. Damit setzt der deutsche Gesetzgeber eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2018 um, nach der die Mehrwertsteuer auch für digitale Zeitungen, Zeitschriften und Bücher ermäßigt werden kann. Im Gegensatz zum Regierungsentwurf berücksichtigt die vom Bundestag verabschiedete Regelung ausdrücklich auch Zugänge zu Datenbanken.

Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführerdes Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, begrüßt diese Entscheidung: „Mit der heutigen Entscheidung beendet der Deutsche Bundestag die lange bestehende steuerliche Ungleichbehandlung analoger und digitaler Medien und stärkt damit eine vielfältige und zukunftsfähige Publikationslandschaft. Ein Buch ist ein Kulturgut, egal, in welcher Form es vorliegt. Insbesondere freuen wir uns, dass der Deutsche Bundestag sich für eine umfangreiche Regelung ausgesprochen hat, die Datenbanken, Apps und Websites einschließt. Damit erkennt er die Realität des digitalen Publikationswesens an.“

Die neue Vorschrift wird voraussichtlich noch dieses Jahr in Kraft treten. Nach Auffassung des Börsenvereins sei für einen gewissen Zeitraum eine Nichtbeanstandungsregelung nötig, um Verlage und Buchhandlungen nicht durch nachträgche Umsatzsteuerkorrekturen zu belasten. Hier sei das Bundesministerium der Finanzen gefordert, mit den Finanzbehörrden der Länder eine entsprechende Regelung zu finden.

Der Börsenverein stellt seinen Mitgliedern in Kürze einen Leitfaden mit den wichtigsten Fragen und Antworten zur Handhabung der neuen steuerlichen Regeln zur Verfügung.

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