Neuer Erlass konkretisiert Regelungen Jetzt doch: Auch in NRW müssen Buchhandlungen schließen

Nachdem noch am frühen gestrigen Abend von der Landesregierung NRW ein Erlass ausgegeben worden war, der die weitere Öffnung des Einzelhandels vorsah, wurde diese Regelung inzwischen in einem neuen Erlass konkretisiert.

Demnach soll nun der gesamte Einzelhandel schließen, der nicht für die Grundversorgung zuständig ist. Unter Punkt 5 des Erlasses heißt es: „Alle andere Verkaufsstellen des Einzelhandels sind ab dem 18.03.2020 zu schließen.“ Den Erlass gibt es hier zum Download

Kommentare (3)
  1. Wer sagt denn, dass der Buchhandel nicht die gleiche Verantwortung für die Eindämmung der Pandemie hat, wie alle anderen Händler auch. Gerade wo das Buch ein Gut ist, dass massiv in die Hand genommen wird, durchblättert wird, ggf. noch mit angefeuchteten Fingerspitzen. Also macht die Läden zu und zeigt, dass Buchhändler auch über den Buchdeckel hinaus gucken können.
    Schickt euren Kunden eine nette Mail und weisst auf euren Online-Bestelldienst hin. Die Grossisten werden es richten.

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