Börsenverein Hauptversammlung beschließt Umzug in die Braubachstraße, Einführung des Konzernwahlrechtes und die Aufnahme ausländischer buchhändlerischer Unternehmen

Am Rande der Buchmesse hat heute die Außerordentliche Hauptversammlung des Börsenvereins den Umzug in die Immobilie Braubachstraße / Berliner Straße beschlossen.

Stephan D. Joß erläutert das Konzept vor der
beschlussfähigen Versammlung

Die Entscheidung fiel allerdings mit 17 Gegenstimmen aus bei 179 Stimmberichtigten insgesamt. Enthaltungen gab es keine. Zu Wahl standen zwei Varianten. Zum anderen standen Räumlichkeiten im Schwedler Carre zur Verfügung. Noch einmal wurden verschiedene Modelle vorgerechnet, die der Vorsitzende des Bauausschusses Stephan Joß noch einmal präsentierte. Dabei kam sowohl die Renovierung im Hirschgraben als auch noch einmal die Variante einer Anmietung zur Sprache. „Für eine günstige Anmietung müsste man sich langfristig binden, damit wäre die geforderte Flexibilität nicht mehr gegeben“, führte Joß aus. Der Bauausschuss hatte sich im Vorfeld für die Variante Braubachstraße ausgesprochen, der auch das Länderparlament bereits gefolgt war.

Scharfen Widerspruch äußerte Dr. Helmut Dähne, der zwar nicht die Wirtschaftlichkeit in Frage stellte, aber monierte, dass dies keine Rechnung im Sinne der Mitglieder sei, sondern rein der Wirtschaftlichkeit geschuldet. „Die Mitgliedersicht ist gefragt, nicht die Wirtschaftlichkeit“, sagte er. Mit der Investition würden dem Verband über 5,8 Mio. Euro entzogen, die dringend für die Aufgaben des Verbandes gebraucht würden.

So sieht der Plan aus

Weitere Bedenken von Mitgliedern waren, dass eine Entwicklung der Mitgliederbeiträge für die nächsten 20 Jahre nicht absehbar seinen. Andere monierten, dass unklar ist, mit welchen Renovierungs-
maßnahmen man rechnen müsse, da das Haus entkernt werden muss.

Schatzmeister Jürgen Horbach sagte, der Kauf der Immobilie in der Braubachstraße bedeute eine Mehrbelastung im Haushalt von 2 im besten Fall bzw. 5 Promille im schlechtesten Fall. Dies sei für den Verein im laufenden Haushalt tragbar.

In einer weiteren Abstimmung kam die Hauptversammlung zu dem Beschluss, das Konzernwahlrecht einzuführen. Einstimmig beschloss die Hauptversammlung buchhändlerische Unternehmen aus dem Ausland als Mitglieder aufnehmen zu können. Vorraussetzung istdie Mitgliedschaft in einem Verband im Sitzland.

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