Gerhard Beckmanns Meinung: Erklärungbedarf: Fragen an den MVB über eine neue Entscheidung das VlB betreffend

Mal vorausgesetzt: Ein Verleger lässt von einem Buch 3.000 Exemplare drucken, weil es nach seiner Einschätzung unter den vielen Millionen im Lande für dieses Werk in einem bestimmten Zeitraum 3.000 mögliche Leser gibt. Er schaltet Anzeigen, Buchhandlungen stellen das Buch aus, Rezensionen erscheinen. Damit werden diejenigen erreicht, bei denen es just zu dieser Zeit auf den Resonanzboden des Bedarfs oder Begehrens fällt. Doch über kurz oder lang verblasst diese Wirkung, das Buch verschwindet aus dem Blickfeld. Wie aber kommt der Leser, der es später einmal brauchen würde oder haben möchte, dann an sein Buch? Wie erfährt er, dass es einen solchen Titel überhaupt gibt? Vielleicht hat er das Glück, jemanden zu treffen, der ihn darauf hinweist – eine Buchhändlerin, einen Kollegen, einen Freund.

Nun haben wir inzwischen aber das Internet, das ihm noch eine ganz andere Möglichkeit bietet. Er sucht dort in den verschiedenen Katalogen, ob es das gibt, was er haben möchte. Und je mehr diese Kataloge verzeichnen, umso eher wird er in ihnen suchen – warum dreimal suchen, wenn es auch mit einer Suche geht?

Zu diesen umfangreichen Bücherverzeichnissen gehört auch der Karlsruher virtuelle Katalog: http://www.ubka.uni-karlsruhe.de/kvk.html. Er ist vor allem für das Fachbuch sehr beliebt. Mit einer Suchanfrage werden die Verzeichnisse der wesentlichen Bibliotheken der Welt auf ihre Bestände geprüft – auch die Kataloge des deutschen Buchhandels und des Antiquariatsmarktes. Es ist kostenlos, die Suche erfolgt schnell, und die Ergebnisse werden übersichtlich dargestellt.

Ein wichtiges Titelverzeichnis allerdings fehlt hier: die Onlineversion des VlB – nicht weil die Karlsruher Betreiber es nicht aufnehmen wollen, sondern weil der Verleger dieses umfassenden Verzeichnisses lieferbarer Bücher es nicht möchte. [mehr…]

Mit Erstaunen muss der Buchsucher im Internet zur Kenntnis nehmen: „In den letzten Monaten wurde buchhandel.de im KVK angeboten. Der Betreiber dieses Dienstes ist die Firma MSU Medien-Service Untermain GmbH aus Aschaffenburg. Eigentümerin und Lizenzgeberin für buchhandel.de ist die Firma MVB Marketing- und Verlagsservice des Buchhandels GmbH in Frankfurt. Die MVB zieht es vor, dass die Daten im KVK nicht weiter angeboten werden. Rückfragen bitte direkt an Dr. Birgitta Schall b.schall@mvb-online.de.“

Nun wäre dies weiter nicht bemerkenswert und gravierend, wenn sämtliche Bücher deutscher Verlage auch in den anderen hiesigen und in dem Karlsruher Suchportal vorhandenen Katalogen angeboten würden. Doch das ist bekanntlich weder in dem von Libri noch von KNO/KV noch von Amazon der Fall.

Mehr als 350.000 Titel, vor allem im Fachbuchbereich, aber auch Bücher mit niedrigen Auflagen sind ausschließlich im Branchenkatalog VlB verzeichnet. Und für die Listung im VlB sind die Verlage sogar bereit, jedes Jahr insgesamt ein paar Millionen Euro zu bezahlen – damit das Buch eben auch seinen Leser findet.

Wenn jetzt aber der MVB – aus rein (eigen)wirtschaftlich vielleicht sogar verständlichen Gründen – das VlB in der Konsumentennutzung über buchhandel.de exklusiv halten will, so ignoriert er bewusst die laufend sich neu entwickelnden und einbürgernden User-Gewohnheiten im Internet-Zeitalter. Der Öffentlichkeit – der interessierten Leserschaft – tut der MVB damit keinen Dienst. Und dem Buchhandel wohl auch nicht. Er behindert – und das in der angeblichen Wissensgesellschaft von heute – die Vermittlung von Wissen.

Das ist das eine.

Doch hat jedes Ding, wie man weiß, zwei Seiten.

Der Karlsruher virtuelle Katalog ist, wie gesagt, sehr beliebt. Er wird im Internet viel frequentiert. Was geht, wenn ihm das VlB entzogen wird, insbesondere den Fach- und Kleinverlagen an Verkäufen, an Umsatz verloren? Und wie steht es um die Umsätze der Buchhandlungen, die buchhandel.de als ihren Internetkatalog anbieten?

Der MVB ist ein Unternehmen des Börsenvereins. Insofern ist er nicht einfach ein normaler Wirtschaftsbetrieb, sondern zuallerst einmal Dienstleister für die Mitglieder des Verbandes und deren Interessen. In diesem Zusammenhang stellt sich noch eine grundsätzliche Frage: Ist die vom MVB entschiedene Entfernung des Zugriffs auf VlB-Daten im Sinne der Verlage?

Ist sie mit ihnen abgestimmt worden?

Hat man ihnen gegenüber begründet, warum sie – vielleicht trotz aller Bedenken und Einwände – berechtigt und sinnvoll sein könnte?

Gerhard Beckmann sagt hier regelmäßig seine Meinung … und freut sich über Antworten an GHA-Beckmann@t-online.de. Natürlich können Sie diese Kolumne auch im BuchMarkt-Forum diskutieren. Einfach oben auf der Seite den Button „Forum“ anklicken, einloggen und los geht‘s.

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