Neu: Sonderpreis „Bester Kindersprecher“ Einreichfrist zum BEO 2018 beginnt

Kaum ist der Jubiläumsjahrgang mit einer glanzvollen Preisverleihung im November letzten Jahres zu Ende gegangen, macht sich der Deutsche Kinderhörbuchpreis BEO erneut auf die Suche nach herausragenden Hörproduktionen für Kinder und Jugendliche. Die Einreichfrist für den BEO 2018 läuft vom 20. Februar bis 20. März 2018.

Der Deutsche Kinderhörbuchpreis 2018 wird in drei (Alters-)Kategorien vergeben:

  • Kategorie I: 4 – 6 Jahre
  • Kategorie II: 7 – 11 Jahre
  • Kategorie III: ab 12 Jahre

Neben dem bewährten Kinderjury-Preis wird in diesem Jahr der Sonderpreis „Bester Kindersprecher“ vergeben. Die Auszeichnungen sind dotiert mit jeweils 5.000 Euro in den Alterskategorien I-III sowie mit jeweils 3.000 Euro für den Sonderpreis und den Kinderjury-Preis.

Eine Fachjury ermittelt die Longlist, die Shortlist und die Preisträger. Der BEO-Jury 2018 gehören an:

Christian Bärmann (Journalist, Hannover)
Volker Bernius (Stiftung Zuhören, Frankfurt a.M.)
Georg Cadeggianini (Journalist/Autor, München)
Birte Carstensen (Projektmanagerin für Bildung und Kultur/Stiftung Deutsche Bank)
Ines Dettmann (Junges Literaturhaus, Köln)
Dr. Felix Giesa (Arbeitsstelle für Kinder- und Jugendmedienforschung/ALEKI, Universität zu Köln)
Verena Hoenig (Kulturjournalistin, Referentin, Eltville am Rhein)
Lothar Sand (Börsenverein des Deutschen Buchhandels, Frankfurt a.M.).
Barbara Stoll (Buchhändlerin, LüneBuch, Lüneburg).

Die Longlist wird Mitte Juli veröffentlicht, die Shortlist in der zweiten Septemberhälfte, die Preisträger werden Ende Oktober bekannt gegeben. Die BEO-Gala 2018 ist wiederum für den November in Hamburg vorgesehen.

Zur Einreichung berechtigt sind Hörbuchverlage mit Produktionen aus dem Bereich Kinderhörbuch, die als physisches Produkt im Buch- oder Tonträgerhandel erhältlich sind oder aber digital als Download vertrieben werden. Um dem Zweck des Preises gerecht zu werden, ist die Meldung der Produktion beim VLB (ISBN-Nr.) Voraussetzung für die Teilnahme an der Ausschreibung. Zugelassen für den Deutschen Kinderhörbuchpreis 2018 sind Titel aus dem Herbstprogramm 2017 und dem Frühjahrsprogramm 2018.

Eine Ausnahme bildet der diesjährige Sonderpreis – für die Einreichung des Sonderpreises „Bester Kindersprecher“ gilt Folgendes:

  • Es dürfen alle Produktionen aus dem kompletten Verlagsprogramm (Backlist) eingereicht werden, sofern lieferbar.
  • Der/die Sprecher/in darf zum Zeitpunkt der Aufnahme nicht älter als 15 Jahre gewesen sein. Der Deutsche Kinderhörbuchpreis behält sich im Zweifel vor, einen Nachweis des Alters des Sprechers zum Zeitpunkt der Aufnahme vom Verlag einzufordern.

Für die drei Alterskategorien und den Sonderpreis können pro Verlag jeweils zwei verschiedene Titel eingereicht werden. Der Kinderjury-Preis wird aus der Alterskategorie II bestimmt, daher reichen Verlage hierfür nicht gesondert Produktionen/Titel ein. Die Gebühr für die Einreichung pro Titel beträgt 40 Euro. Die Einreichung ist gültig, wenn die Titelgebühr mit Ablauf der Frist überwiesen ist auf das folgende Konto:

Kinder hören e.V., IBAN: DE94 4306 0967 4068 2931 01 / BIC GENODEM1GLS.

Einzureichen sind für die Alterskategorien und den Sonderpreis je 10 Exemplare eines Titels mit ausgefülltem Ausschreibungsformular (Ausdruck sowie excel-Datei) nebst Datenträger mit Cover-Abbildungen und Hörproben im mp3-Format (2 Min., mindestens 128 kb/s). Für die Einreichung rein digitaler Produktionen wird um Einreichung auf je einem Datenträger (Daten-CD oder USB-Stick) pro Produktion im mp3-Format gebeten. Auch der Datenträger mit Coverabbildungen und Hörproben muss beiliegen.

Die oben genannten Einreichungsunterlagen und CDs sind zu senden an:

Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V.
c/o Lothar Sand
Stichwort: BEO – Deutscher Kinderhörbuchpreis 2018
Braubachstraße 16, 60311 Frankfurt am Main
Email: Sand@boev.de

Die Verlage, deren Produktionen nominiert bzw. ausgezeichnet werden, können – nachdem sie über die Nominierung bzw. den Preisgewinn informiert wurden – entsprechende Nominierungs- bzw. Preisträger-Sticker erwerben, die über den Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V. erhältlich sind.

Der Kinderhörbuchpreis BEO ist eine Initiative des gemeinnützigen Vereins „Kinder hören e.V.“ und wird vom Arbeitskreis Hörbuch des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels organi­satorisch unterstützt.

Kontakt:  www.kinderhoerbuchpreis.de

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