"Jeder, der das Buch morgen in der Hand hat, darf es auch verkaufen“ eBuch eG sieht kleinere Buchhandlungen diskriminiert

Bis morgen muss der Inhalt geheim bleiben

 

Michelle Obama will Trump nie verzeihen“ – das wusste heute schon die Rheinische Post in Düsseldorf (s. Abb.) und das war sinngemäß auch gestern schon in der WELT AM SONNTAG vorab zu lesen. Nichts davon aber darf sichtlich bislang aus der deutschen Ausgabe ihrer Memoiren durchsickern, die morgen auch hierzulande erscheinen werden. Das hatte sich Random House von allen Buchhandlungen mit einer ausgefeilten Vereinbarung unterschreiben lassen.

Eben diese Vereinbarung hatte aber am Wochenende die ebuch Genossenschaft durch ihr Vorstandsmitgliedes Lorenz Borsche noch auf den letzten Drücker aktiv werden lassen. Borsche war in New York per Brandmail an Markus Dohle aktiv geworden und hatten seinen alten Gesprächspartner aus früherer guter Zusammenarbeit (Dohle war damals VVA Chef) und bekennenden Independent-Fan darauf hinwiesen, die „deutschen“ Independents würden es ihm sicher nicht verzeihen, wenn beim Verkauf dieses Buches jetzt ausgerechnet die „kleinen unabhängigen Buchhändler“ benachteiligt würden. Denn: Eine Klausel in der knallharten Einkaufsvereinbarung mache es nicht möglich, dass ein Großteil seiner von ihm vertreten mehr als 700 Buchhandlungen das Buch rechtzeitig zum Fakturieren und Weiterversand haben könnten.

Thomas Weigelt: „Wir wissen alle, wer unsere Bucherfolge macht. Aber das gehört jetzt nicht hier hin. Deshalb,  um es klar zu sagen: Jeder, der das Buch morgen in der Hand hat, darf es auch verkaufen“

Thalia, die Mayersche und Osiander dürfen verkaufen, unsere vielen hundert Buchhandlungen stehen aber für 24h im Regen.“ Und die eBuch warnte deshalb auch ihre Mitglieder : „Random House wird ganz sicher Kontrollen durchführen, also halten Sie Sich einfach daran, dann gibt es auch keine Probleme“.

Das ist eine Regelung, die aber von Random House nicht so gedeutet wird: „Als Verlag haben wir uns in den vergangenen Wochen und Monaten intensiv mit der Logistik bezüglich der Auslieferung dieses speziellen Titels beschäftigt, der aufgrund des weltweit gleichen Erscheinungstermins weitreichenden Sicherheitsbestimmungen unterworfen ist.“

So sei das „ein Missverständnis, selbstverständlich dürfen die Barsortimente die Bücher heute schon ausliefern“, sie müssten nur sicher stellen, dass dies in einer bestimmten Sicherheitsverpackung geschieht“, sagt Goldmann Vertriebschef Thomas Weigelt auf unsere Nachfrage. Und er bekräftigt noh einmal:  „Nichts liegt uns ferner als die kleineren Buchhandlungen zu diskriminieren. Jeder weiß, das Gegenteil ist der Fall, wir wissen alle, wer unsere Bucherfolge macht. Aber das gehört jetzt nicht hier hin. Deshalb,  um es klar zu sagen: Jeder, der das Buch morgen in der Hand hat, darf es auch verkaufen – in allen Buchhandlungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz ab  13. November ab 0:01 Uhr“.

Und Borsche, das erreicht uns auch gerade, hat deshalb inzwischen an den Verlag geschrieben: „Schön dass das noch rechtzeitig geklärt wurde und ich bitte um Entschuldigung für die „Aufregung“. So kann es also morgen losgehen mit „becoming“ :-)

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