"Grundvoraussetzung für den deutschen Buchmarkt und die Kulturnation Deutschland" Börsenverein zum Bundestagsbeschluss: „Das Ja zur Buchpreisbindung ist ein Ja zu kultureller Vielfalt“

Die Buchpreisbindung erfährt erneut großen Rückhalt in der Politik: Der Deutsche Bundestag hat sich heute mit dem Sondergutachten der Monopolkommission vom Mai 2018 befasst. Einstimmig haben die Mitglieder des Bundestags in ihrem Beschluss die Bedeutung der Buchpreisbindung bekräftigt und fordern die Bundesregierung auf, dem Antrag der Monopolkommission, die Preisbindung abzuschaffen, nicht zu folgen.

„Das Ja des Deutschen Bundestags zur Buchpreisbindung ist ein Ja zu einer lebendigen und vielfältigen Kulturlandschaft. Die Abgeordneten erkennen mit ihrer heutigen Entscheidung an, welche zentrale Rolle das Buch in unserer Gesellschaft spielt und dass die Preisbindung maßgeblich die kulturelle Vielfalt schützt und fördert. Den wenig stichhaltigen Forderungen der Monopolkommission haben die Parlamentarier eine klare Absage erteilt“, sagt Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels.

„Hervorzuheben ist, wie klar und unmissverständlich die Regierungsfraktionen in ihrem Entschließungsantrag darlegen, dass die Buchpreisbindung Grundvoraussetzung für den deutschen Buchmarkt und die Kulturnation Deutschland in ihrer Qualität und Vielfalt ist. Sie gewährleistet ein engmaschiges Netz an Buchhandlungen, die Kontaktpunkte für Menschen zum Kulturgut Buch und gleichzeitig wichtige Kulturstationen vor Ort sind. Zudem garantiert die Preisbindung ein breites und vielfältiges Buchangebot“, sagt Skipis.

Um die Notwendigkeit der Buchpreisbindung unabhängig, umfassend und auf aktuellem Stand untersuchen zu lassen, arbeiten im Auftrag des Börsenvereins derzeit Forschungsgruppen an wissenschaftlichen Gutachten. Prof. Dr. Georg Götz, Ordinarius für Volkswirtschaftslehre an der Justus-Liebig-Universität Gießen, und sein Team prüfen die Preisbindung unter ökonomischen Gesichtspunkten. Prof. Dr. Andreas Fuchs, geschäftsführender Direktor des Instituts für Handels- und Wirtschaftsrecht an der Universität Osnabrück, führt eine kartellrechtliche Betrachtung durch. Wesentliche Ergebnisse dieser Forschungen werden am 8. April 2019 in Berlin vorgestellt.

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