Deutsche Kinderhörbuchpreis BEO 2017: Einreichfrist beginnt

Nach einer rauschenden Galaveranstaltung im vergangenen November geht der Deutsche Kinderhörbuchpreis nun in eine neue Runde und rückt zum fünften Mal als qualitätsorientierte Auszeichnung im Hörbuch- und Literatur-Bereich herausragende Hörproduktionen für Kinder und Jugendliche ins Blickfeld. Die Einreichfrist für den BEO 2017 läuft vom 1. bis 31. März 2017.

Der Deutsche Kinderhörbuchpreis 2017 wird in drei (Alters-)Kategorien vergeben:

  • Kategorie I: 4 – 6 Jahre
  • Kategorie II: 7 – 11 Jahre
  • Kategorie III: ab 12 Jahre

Neben dem bewährten Kinderjury-Preis, den eine Schulklasse aus Hamburg ermittelt, wird in diesem Jahr der „Beste Klassiker “ mit dem Sonderpreis ausgezeichnet.

Die Auszeichnungen sind dotiert mit jeweils € 5.000 in den Alterskategorien I-III, gefördert durch die Hamburger Kulturbehörde, sowie mit jeweils € 3.000 für den Sonderpreis und den Kinderjury-Preis.

Eine Fachjury ermittelt die Longlist, die Shortlist und die Preisträger. Der BEO-Jury 2016 gehören an:

Christian Bärmann (Journalist, BÜCHER, Hannover)

Volker Bernius (hr2-Bildung und Kultur, Stiftung Zuhören, Frankfurt a.M.)

Georg Cadeggianini (Journalist/Autor, München)

Birte Carstensen (Projektmanagerin für Bildung und Kultur/Stiftung Deutsche Bank)

Ines Dettmann (Junges Literaturhaus, Köln)

– Dr. Felix Giesa (Arbeitsstelle für Kinder- und Jugendmedienforschung/ALEKI,

Universität zu Köln)

Verena Hoenig (Kulturjournalistin, Referentin, Eltville am Rhein)

Lothar Sand (Börsenverein des Deutschen Buchhandels, Frankfurt a.M.).

Barbara Stoll (Buchhändlerin, LüneBuch, Lüneburg).

Die Longlist wird Mitte Juli veröffentlicht, die Shortlist in der zweiten Septemberhälfte, die Preisträger Ende Oktober. Die BEO-Gala 2017 ist wiederum für den November in Hamburg vorgesehen.

Zur Einreichung berechtigt sind Hörbuchverlage mit Produktionen aus dem Bereich Kinderhörbuch, die als physisches Produkt im Buch- oder Tonträgerhandel erhältlich sind. Um dem Zweck des Preises gerecht zu werden, ist die Meldung der Produktion beim VLB (ISBN-Nr.) Voraussetzung für die Teilnahme an der Ausschreibung.

Eingereicht werden können Lesungen, inszenierte Lesungen, Hörspiele und

Sachhörbücher. Reine Lieder-CDs sind ausgeschlossen. Zugelassen für den Deutschen

Kinderhörbuchpreis 2017 sind Titel aus dem Herbstprogramm 2016 und dem

Frühjahrsprogramm 2017. Eine Ausnahme bildet der diesjährige Sonderpreis.

Für die Einreichung des „Besten Klassikers“ für den Sonderpreis gilt Folgendes:

–     Der Erscheinungstermin der Originalvorlage muss mindestens 50 Jahre

zurückliegen (1967).

–     Es dürfen alle Produktionen aus dem kompletten Verlagsprogramm (Backlist)

eingereicht werden, sofern lieferbar.

Für die Alterskategorien und den Sonderpreis können pro Verlag jeweils 2 verschiedene Titel eingereicht werden. Der Kinderjury-Preis wird aus der Longlist der Alterskategorie II (7-11 Jahre) bestimmt, daher reichen Verlage hierfür nicht gesondert Produktionen ein.

Neu ist das Einreichverfahren: Einzureichen sind bis zum 31. März 2017 die zum Wettbewerb eingereichten Produktionen in mp3-Format (44,1kHZ, 128 kb/s), eine Hörprobe im gleichen Format, das digital ausgefüllte Ausschreibungsformular sowie das Hörbuch-Cover (JPEG). Hochgeladen werden diese Daten auf einen Server des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels. Um einen Zugang zu dem Server zu erhalten, senden Sie bitte eine kurze Email an Petra Fust vom fust@boev.de. Sie erhalten dann ihre Zugangsdaten für den Upload.

Bis zum 12. April 2017 sind je 10 haptische Exemplare jedes eingereichten Titels –

nebst Ausdruck des digital ausgefüllten Ausschreibungsformulars – einzusenden an:

Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V.

Verlegerausschuss – Frau Petra Fust

Stichwort: BEO – Deutscher Kinderhörbuchpreis 2016

Braubachstraße 16, 60311 Frankfurt am Main

E-Mail: Fust@boev.de

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