Veranstaltungen avj-Mitgliederversammlung: Auch Illustratoren müssen auf VLB-TIX als Urheber sichtbar werden

Am gestrigen Montag tagten rund 40 Teilnehmer der Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft von Jugendbuchverlagen (avj) im Musiksaal des Ullstein Verlags in Berlin. Die Mitgliederzahlen des Verbands entwickelten sich gut, konnte Geschäftsführerin Margit Müller berichten, neu dazugekommen sind in vergangenen Monaten die Verlage Amiguitos, Kunstanstifter, Monika Fuchs, Midas, HarperCollins Germanyund Bibliothek der Provinz. Auch die Besucherzahlen der Plattform www.kinder-jugendbuch-verlage.de steigen, obwohl sie nicht beworben wird. Zwölf Prozent der Nutzer rufen die englischsprachige Seite auf.

Weitere Themen waren die teilweise unzulänglichen Ausstattungen von Schulbibliotheken und das Projekt, auf der Didacta 2020 in Stuttgart einen Gemeinschaftsstand von avj-Verlagen anzubieten. Kritisiert wurde die fehlende Funktion von VLB-TIX, Illustratoren ebenso wie Autoren als Urheber einzutragen – gerade bei Bilderbüchern werde aber oft nach dem Illustrator gesucht, eine solche Funktion sei für Kinderbuchverlage also essentiell, so die avj-Vorstandsvorsitzende Renate Reichstein.

Heide Herbst, die in der Agentur blogfoster u.a. für Buchverlage zuständig ist, sprach dann über Blogger und Influencer, Hashtags und Stories, Marketing und PR. „Was steckt hinter den neuen Meinungsmachern?“, lautete die Ausgangsfrage ihres Referats, in dem sie die unterschiedlichen Social Media-Kanäle vorstellte und ihre Eignung für Werbekampagnen herausarbeitete. 52 Mitarbeiter sind bei blogfoster beschäftigt, 15 davon beraten die Influencer, die gebucht werden können – auch, um eine Zuverlässigkeit für Kampagnen und Absprachen zu gewährleisten. Der Tagungstag klang aus mit einem Abend mit Berliner Buffet, bei dem noch lange miteinander diskutiert wurde.

Kommentare (1)
  1. Sehr geehrte Damen und Herren,
    wie wunderbar, dass sich etwas bewegt, was die Urhebernennung und damit auch Anerkennung angeht. Es wird jedoch nicht nur im Bilderbuchbereich nach dem Illustrator gesucht! Auch im voll illustrierten, erzählenden Kinderbuch (egal ob sw oder buntig) gehört der Illustrator als Urheber aufs Cover. „Das sei nicht üblich“ ist eine überholte Phrase im Bezug auf die Urheber eines Kinderbuches. Es wird Zeit, dass sich da etwas ändert. Vielen Dank für Ihren Einsatz!

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