Die Rechte-Kolumne Zum Fremdschämen schlecht, unbefugter Vortrag verboten und das zu Recht?

Kürzlich las man die Meldung, dass der vermeintliche Urheber eines bundesweit mit großem Interesse aufgenommenen Sprachwerks mit dem Vorwurf konfrontiert wurde, er habe sich möglicherweise von einem bereits vorbestehenden, anderen Werk inspirieren lassen.

Gemeint ist Karl-Heinz Rummenigge, ein Mann, der sein Sprachvermögen vermeintlich im Laufe der Jahre von Fußballerfloskeln bis hin zur Lyrik zu steigern vermochte, kulminierend in seiner nun leider gerichtsnotorischen „Ode an Franz Beckenbauer“.

Als Fußballer war Rummenigge eher durch fußballertypische Stilblüten in Erscheinung getreten wie (als Beschreibung eines Spielzugs) „Das war nicht ganz unrisikovoll.“ oder (als Lob für einen Mitspieler im Nationalteam) „Riedle muss man nur füttern. Dann kommt irgendetwas dabei raus.“ Als Vereinsfunktionär wurde er vor allem durch seine Reden bekannt, die er nach Champions-Leaguespielen beim abendlichen Festbankett zu halten pflegt. Unvergessen sein Beitrag nach der peinlichen 0:4-Pleite im Champions-League-Hinspiel 2009 beim FC Barcelona: „Ich habe unseren alten Freund Udo Lattek in der Halbzeit gesehen – der hat geweint! Ich weiß nicht, ob es Tränen der Wut, oder ob es Tränen der Traurigkeit waren, der Trauer. Aber sie sind signifikant für das, was wir heute Abend leider hier gesehen haben.“

Im November 2009 auf der Jahreshauptversammlung des FC Bayern München AG schließlich schien die Rummenigge’sche Dichtkunst einen Zenit erreicht zu haben, als er seinen Dank an den scheidenden Vereinspräsidenten und Aufsichtsratsvorsitzenden Franz Beckenbauer durch vermeintlich Selbstgereimtes abschloss:

„Ich möchte zum Schluss Ihnen etwas zukommen lassen, das vielleicht etwas außergewöhnlich ist. Deutschland ist ja bekannt als Land der Dichter und Denker. Ich versuchs mal, meine Worte zu Franz Beckenbauer in einem kleinen Vers ihnen zukommen zu lassen.

Lieber Franz, ich danke Dir,
Ich danke Dir, ich danke Dir sehr,
ich danke Dir, das fällt nicht schwer.
Ich danke Dir, danke Dir ganz toll,
weiß gar nicht, was ich sagen soll.“

Es folgten noch ein paar Zeilen, in denen weitere sieben Mal das Wort „danke“ vorkommt. Wer es genau wissen will, es gibt auch Filmaufnahmen von diesem Ereignis: http://www.20min.ch/sport/fussball/story/Ist-Rummenigge-ein-Gedichte-Klauer–31493139.

Das Gedicht brachte noch vor Ort großen Applaus ein, für Rummenigge vor allem wegen eines Insider-Hinweises am Schluss auf den Lokalrivalen 1860, zu dem Beckenbauer einst wegen einer Ohrfeige in einem längst vergessenen Spiel nicht wechseln wollte. Großen Beifall erhielt vor allem aber Beckenbauer selbst, der seine sich unmittelbar an Rummenigges Gedicht anschließende Rede aus gebotenem Anlass mit dem Versprechen einleitete, dass die Zuhörer von ihm ganz sicher kein Gedicht zu befürchten hätten.

Beckenbauer war mit seiner eher skeptischen Beurteilung des Gedichts nicht allein und man glaubte schon das alte Vorurteil bestätigt, wonach es in Deutschland mehr Lyriker als Lyrikliebhaber gibt. Denn auch die übrige Resonanz auf das Gedicht war eher enttäuschend für den vermeintlichen Lyriker Rummenigge. Die FAZ befand Rummenigges Gedicht „zum Fremdschämen schlecht“, andere Bewertungen reichten von „bemühte Unterstufenlyrik“ bis zu „eine Beleidigung für jeden Grundschüler“.

Noch viel nachteiliger aber erwies sich die wohl durch eine gewohnt knallharte BILD-Recherche („Woher hat Kalle die Poesie?“) hervorgerufene Wortmeldung einer bis dato nicht einmal Insidern des Literaturbetriebs bekannten Lyrikerin namens Anette Pfeiffer-Klärle. Auf deren Homepage nämlich ist das Dankes-Gedicht veröffentlicht, aus dem weite Teile der „Ode an Beckenbauer“ entlehnt sind. Frau Pfeiffer-Klärle teilt auf ihrer Seite dann auch ziemlich offen auch den für den Hobby-Dichter Rummenigge peinlichen Umstand mit, dass das Gedicht gar nicht von Rummenigge, sondern von ihr stammt.:

Er trägt vor, nun ein Gedicht,
doch von Ihm ist dieses nicht:
Ich kenne es – es ist von mir,
ich schrieb es einst nach ein paar Bier!!!

Und als ob das nicht schon genug der Demütigung wäre, beurteilt sie ihr eigenes Oeuvre vernichtend wie folgt:

Als ich es schrieb musst ich schon lallen-
– egal – dem Karl-Heinz hat’s gefallen.

Dann gibt sie einen Einblick in ihre verletzte Dichterseele und den inneren Zwiespalt über die Frage, wie sie mit dieser Situation umgehen soll:

Jetzt sprichst Du endlich mein Gedicht,
nur meinen Namen nennst Du nicht!
Ich frage mich, soll ich nun klagen?
Oder soll ich’s den Medien sagen?

Sie entschied sich dann für beide Wege, klagen und die Medien informieren. Als eine außergerichtliche Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung erfolglos blieb und auch der erbetene Dichterlohn von eintausend Euro unbeantwortet blieb, bemühte Frau Pfeiffer-Klärle das einschlägig bekannte Landgericht Hamburg, das reagierte wie üblich: es erließ eine Einstweilige Verfügung gegen die unbefugte Verwendung des Gedichts.

Rummenigge hatte wohl zugegeben, zwar durch eine Google-Suche auf das Gedicht aufmerksam geworden zu sein, er verteidigte seine Übernahme aber damit, das Gedicht weise schon gar nicht die für Zuerkennung von Urheberrechtsschutz erforderliche Schöpfungshöhe auf. Das sah das Gericht anders, wohl zu Recht, denn Urheberrechtsschutz genießt jedes Werk, das eine auch nur geringe schöpferische Eigenleistung aufweist. Auf einen künstlerischen Rang oder eine stets nur subjektiv zu bestimmende besondere Werkqualität kommt es nicht an.

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