Die Rechte-Kolumne TRAUMSCHIFF(-Klage) vor dem Kammergericht Berlin abgesoffen

Vor knapp zwei Jahren durfte der „Stromberg“-Darsteller und Schauspieler Christoph Maria Herbst als ZDF „Traumschiff“-Darsteller über die Meere fahren. Es gibt hierzu ein schönes Foto, das ihn mit dem notorischen Traumschiffer Harald Schmidt zeigt, beide in prachtvollen Smokings perfekt fürs Captain’s Dinner ausstaffiert.Anders als der Latenight-Talker Schmidt, der sich in seinen „Focus“-Kolumnen regelmäßig eher vornehm zurückhaltend über seine Kreuzfahrterlebnisse auslässt, haben die Schilderungen Herbsts, 2010 veröffentlicht beim Scherz Verlag unter dem Titel „Ein Traum von einem Schiff“, nicht nur die schönen Seiten einer gediegenen Seereise beschrieben.

In seinem „Eine Art Roman“ bezeichneten Werk schilderte Herbst auch, wie es beim Film so zugeht. Dabei hat er sich – nicht untypisch für den Fernsehfiesling Herbst – über die Dreharbeiten und über andere Teammitglieder lustig gemacht. So musste der „Traumschiff“-Produzent Wolfgang Rademann vom Ex-Ensemblemitglied Herbst über sich lesen, dass er ein exzessiver Knoblauch-Esser sei und dass die Kommandobrücke des Schiffs um den knapp Achtzigjährigen Fernseh-Kapitän Siegfried Rauch einer Palliativklinik ähnele. Ein Kameramann könnte sich daran gestört haben, dass er angeblich ein Herr mit faulem Atem sei, der wohl schon die ersten Marika Rökk Filme belichtet habe. Und nicht jeder Mitspieler wird Herbsts Vermutung lustig gefunden haben, dass Textschwächen von Kollegen oft „hochprozentige“ Gründe gehabt haben sollen.

Schwarze Zeiten sind vorbei

Vor allem aber störte man sich an der Passage, die Herbst einer (fiktiven?) Regieassistentin gewidmet hat, die er angeblich auf dem gemeinsamen Flug des Fernsehteams zum Ablegeort traf. Bei dieser Gelegenheit erinnert er sich schwärmerisch der angeblichen sexuellen Fertigkeiten der Dame, in deren Genuss gekommen zu sein er behauptet.

Nun fand sich tatsächlich eine Regieassistentin, die an den „Traumschiff“-Dreharbeitern mit Darsteller Herbst teilgenommen hat, aber glaubhaft versicherte, nie intimen Kontakt mit Herrn Herbst gepflegt zu haben.

Alles nur Spaß, entgegnete Herbst, sein Buch sei doch für alle Leser ersichtlich kein Tatsachenbericht, sondern eben „Eine Art Roman“. Die Regieassistentin und die gemeinsamen Abenteuer habe es in Wirklichkeit so nie gegeben, er habe auch keine Ahnung, wie die reale Dame aussehe, jedenfalls habe er die Buch-Angaben über die sexuellen Erlebnisse und auch zum Äußeren der Dame („damals braun gebrannt, sportliche Endzwanzigerin mit kurzen, verwuschelten Haaren“) frei erfunden.

So teilte es der zu S. Fischer gehörende Scherz Verlag dem Anwalt der Regieassistentin auch mit. Das half aber alles nichts, Anfang 2011 flatterte dem Scherz Verlag eine Einstweilige Verfügung (EV) ins Haus. Erlassen war sie im Namen der Regieassistentin, die vortrug, dass sie in Herbsts Reisebericht erkennbar vorkomme und durch die unwahre Behauptung eines sexuellen Zusammenseins zwischen Herbst und ihr in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt sei.

Da die EV nun einmal in der Welt war, musste man ihr notgedrungen Folge leisten. Die Auslieferung wurde gestoppt, ein Rückruf der Bücher erfolgte. Eine neue Auflage mit eingeschwärzten Textstellen wurde hergestellt. Der Schaden für den Verlag ging in die Zehntausende. Zu glauben, der kleine Scherz Verlag würde nun beidrehen, nachdem er von der Traumschiffklage frontal gerammt wurde, hieße aber, den zuständigen Verlagsjustitiar Reimer Ochs nicht zu kennen. Nach der erfolgreichen Bergung und Wiederinstandsetzung des havarierten Buchs nahm der waschechte Hanseate Ochs, in seiner Freizeit passionierter Segler, beruflich aber nicht selten mit der schneidigen Entschlossenheit eines Panzerkreuzerkapitäns unterwegs, nun erst richtig Fahrt auf. Er legte Rechtsmittel beim Landgericht Berlin ein und trug dort vor, dass die Klägerin eben nicht erkennbar sei. Im Buch sei die Regieassistentin eine große, sportliche Endzwanzigerin mit kurzen, verwuscheltenHaaren. In der Realität aber gebe es mehr als eine Traumschiffregieassistentin, und auf keine von ihnen, schon gar nicht auf die Klägerin, passe die Herbst-Beschreibung. Dann aber stelle sich die Frage einer Rechtsverletzung mangels Betroffenheit erst gar nicht. Das Landgericht Berlin segelte hart am Wind und bestätigte die EV.

Beim Kammergericht Berlin, das er ebenfalls um Klärung anrief, hatte Justitiar Ochs mit seiner Ansicht endlich Oberwasser. Die dortigen Juristen des Kammergerichts ließen in der Verhandlung erkennen, dass sie Probleme mit der Erkennbarkeit der Dame haben und erwägen, die Klage abzuweisen. Damit war die Traumschiffklage in schweres Wasser geraten und drohte, vollends zu kentern. Das Gericht warf den Rettungsring und schlug einen Vergleich vor. Justiziar Ochs, getreu dem Grundsatz „vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand“, akzeptierte, ließ sich aber eine Widerrufsmöglichkeit in den Vergleich schreiben.

Kaum aus Berlin abgereist und vermutlich noch immer mit mächtig Dampf im Kessel dachte Ochs nochmal über die Sache nach, besann sich eines Besseren und zog kurzentschlossen den Stöpsel. Er widerrief den Vergleich, so dass das Gericht jetzt ein Urteil fällen musste. Vielleicht aus Sorge, dass die Klage nun vom Gericht abgewiesen wird und der hell erleuchtete Prozessdampfer öffentlichkeitswirksam kentert, legte der Klägeranwalt am Tag der Urteilsverkündung selbst das Beil an die Takelage und nahm die Klage zurück. Daraufhin soff der Prozess leise gurgelnd ab, als hätte es ihn nie gegeben.

Seitdem ist das Buch wieder ungeschwärzt lieferbar. Ein schönes Ergebnis für Käpt’n Ochs, der jetzt darüber sinnieren dürfte, wann er seinerseits auf Beutezug geht und von wem er die Kosten für all die geschwärzten Bücher erstattet verlangen kann.

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