Die Rechte-Kolumne Rainer Dresen mit: Neues aus der Scheibenwelt oder: Was Heyne mit dem Herumtragen der Himmelsscheibe von Nebra zu tun hat

Die Himmelsscheibe von Nebra beschäftigt nach wie vor weite Teile der ostdeutschen Justiz.

Im Februar 2002 waren bekanntlich eine Museumspädagogin und Lehrer in einem Hotel in Basel als Verkäufer der Scheibe gefasst worden, nachdem die Polizei eine Kaufaktion vorgetäuscht hatte. Im Jahre 2003 waren die beiden, sie hatten die Scheibe von den Findern erworben, wegen Hehlerei zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Gegenwärtig läuft vor dem Landgericht Halle das Berufungsverfahren gegen die in erster Instanz Verurteilten.

Im erstinstanzlichen Verfahren verteidigten sich die Angeklagten letztlich vergeblich mit dem Argument, die Scheibe sei in dem im Vergleich zu Sachsen-Anhalt für Raubgräber liberaleren Bayern gefunden worden. Falls das nachweisbar gewesen wäre, hätte den Findern nach bayerischem Landesrecht ein entsprechender Lohn und den der Hehlerei Angeklagten ein Freispruch zugestanden.

Damaliges Argument war, dass ostdeutsche Scheibenhersteller schon in der Bronzezeit nicht mit den viel weiter entwickelten Bayern hätten mithalten können, weshalb alle Anzeichen für einen Fundort in Bayern sprächen.

Im Berufungsverfahren setzen die mutmaßlichen Hehler auf eine neue, zwar ähnlich originelle, leider aber ebenso vergebliche Argumentation: Die beiden Angeklagten stellten vor dem Landgericht Halle die Echtheit und den Fundort des archäologischen Schatzes in Frage und verlangten ein neues unabhängiges Gutachten. Nach Auffassung der Verteidigung könnte die Scheibe auch aus dem Ausland stammen. Indiz dafür sei, dass die Materialien der Scheibe, Gold und Bronze, damals in Sachsen-Anhalt gar nicht vorkamen sondern aus Österreich und den Karpaten stammten.

Schon damals aber führten die europäischen Handelswege weiträumig um Sachsen-Anhalt herum, so dass die Rohstoffe oder die Scheibe selbst nie in die damals noch alten Neuen Länder hätte gelangen und die Scheibe gar nicht in Sachsen-Anhalt hätte vergraben werden können. Auch dieses eher abwegige Argument fand nach eingehender Befassung durch Sachverständige kein Gehör bei den Richtern.

Vor zwei Wochen beschäftigte sich nun endlich auch wieder ein Zivilgericht mit der Himmelsscheibe. Das Landgericht Magdeburg verhandelte über einen Antrag des Landes Sachsen-Anhalt auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Wilhelm Heyne Verlag.

Der Münchner Verlag hatte ohne Zustimmung des Landes eine Abbildung der Himmelsscheibe von Nebra auf dem Umschlag des Buchs „Der Herrscher der Zeit“ von Marc Hillefeld verwendet. Das Land ist der Auffassung, dass ihm sämtliche Verwertungsrechte an der Himmelsscheibe zustehen, da die Scheibe auf seinem Grund und Boden gefunden wurde und das Land die Scheibe erstmals bei einer Pressekonferenz im Jahre 2002 der Öffentlichkeit präsentiert hatte.

Bei der Verhandlung vom 5. April 2005 wurde festgestellt, dass der Landesarchäologe von Sachsen-Anhalt, Herr Dr. Meller, aufgrund neuester Forschungsergebnisse die Lochung am Scheibenrand dahingehend deutet, dass die Scheibe bereits vor ca. 4000 Jahren an Holzstangen genagelt und während eines Zeitraums von bis zu 400 Jahren vor dem endgültigen Eingraben bei sakralen Umzügen umhergetragen worden war.

Deshalb ist der Heyne Verlag der Auffassung, dass schon in der Bronzezeit die Scheibe der Öffentlichkeit zugänglich war und das Land deshalb im Jahre 2002 keine originären Verwertungsrechte mehr erwerben konnte.

Das Gericht zweifelte in der Verhandlung aber daran, ob allein die wissenschaftlich fundierte Meinung Dr. Mellers als Beleg dafür genüge, dass die Scheibe tatsächlich schon vor ca. 4000 Jahren dauerhaft der Öffentlichkeit zugänglich war. Hierzu sei die Ausstellung in einem Museum nötig gewesen. Museen aber habe es damals in Sachsen-Anhalt leider nicht gegeben.

Der Heyne Verlag musste dies zwar zugeben, hielt aber entgegen, dass ein Umhertragen während eines Zeitraums von bis zu 400 Jahren in der damaligen eher abwechslungsarmen Bronzezeit hinreichend viel öffentliches Aufsehen erregt haben dürfte. Weiter sei zu berücksichtigen, dass das älteste Museum der Welt, das Kunstmuseum Basel, erst 365 Jahre alt ist, also kein Kunstwerk der Welt länger ausgestellt ist als die Scheibe vermutlich umhergetragen worden war.

Das Landgericht Magdeburg hat unbeeindruckt von den Argumenten nunmehr durch Einstweilige Verfügung dem Heyne Verlag aufgegeben, künftig das Motiv der Himmelsscheibe nicht ohne Zustimmung des Landes Sachsen-Anhalt weiter zu verwenden. Allerdings sind davon sämtliche bereits gedruckten Exemplare des Buchs „Der Herrscher der Zeit“ von Marc Hillefeld ausgenommen.

Wer nun neugierig auf die Scheibe geworden ist: Das Land Sachsen-Anhalt, das sein Beharren auf die exklusiven Verwertungsrechte mit seiner kulturellen Verpflichtung dem Land und der Scheibe gegenüber begründet, bietet sie mittlerweile kostenpflichtig als Motiv u.a. für Kaffeetassen, T-Shirts, Handy-Bildschirmschoner und Tragetaschen an

Rainer Dresen, 40, arbeitet als Rechtsanwalt und Verlagsjustitiar in München auf dem Gebiet des Urheber- und Medienrechts. Mail: Dresen-Kolumne@freenet.de

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