Die Rechte-Kolumne Rainer Dresen: Klinsmanns Eigentor lässt „taz“ jubeln

„Zuerst hatten wir kein Glück und dann kam noch Pech dazu.“ Dieser Satz seines ehemaligen Stürmer-Kollegen Wegmann könnte Jürgen Klinsmann in den Sinn gekommen sein, als er erfahren musste, mit welcher Klatsche die bekannt kompromisslosen Rechts-Verteidiger des Landgerichts München seine Anwaltstruppe nach Hause schickte [mehr…], die angetreten war, der respektlosem Schreiber-Mannschaft der „taz“ zu zeigen, wo der Hammer hängt und das Klinsmann-Kreuzigungs-Cover verbieten zu lassen [mehr…].

Aber es kam anders: Der Verbotsantrag ging trotz sicherlich, wie Jogi Löw sagen würde, höggschder Konzentration bei der juristischen Klinsmannschaft ziemlich in die Trainerhose: Das Landgericht München hat am Dienstag den Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung des FC Bayern-Trainers Klinsmann gegen die ostersamstägliche „taz“-Karikatur mit Klinsmann als Brian am Kreuz mit klaren Worten zurückgewiesen.

Klinsmanns Anwälte hatten zur Begründung des Verbotsantrags erklärt, dass sich dieser als religiöser Mensch verstehe und seine beiden minderjährigen Kinder auch in diesem Sinne erziehe. Mit der Fotomontage sei sein Persönlichkeitsrecht insbesondere in seiner religiösen Ausprägung auf das Massivste und Unerträglichste verletzt worden. Zudem werde er auf diese Art und Weise zum Objekt und Opfer blasphemischer Angriffe auf seine eigene Person; er werde dafür benutzt, dass das Leiden Christi ins Lächerliche gezogen werde, gleichzeitig werde er selbst Hohn und Spott ausgesetzt.

Das Münchner Gericht sah das differenzierter und stellte dazu wenig überraschend fest, dass sich die Fotomontage dem Bereich der Satire bzw. der Karikatur zuordnen ließe und eine reale Kreuzigung Klinsmanns „überhaupt nicht im Raum“ stehe. Vielmehr werde auf diese Weise nur „der berufliche Niedergang des Antragstellers in symbolischer Weise dargestellt“.

Weiter merkte das Gericht an, dass Gegenstand dieser Karikatur eine Meinungsäußerung sei, deren Kernaussage die nach Auffassung der „taz“ bevorstehende Beendigung der Tätigkeit Klinsmanns als Trainer bei dem Fußballverein FC Bayern sei. Völlig zutreffend kam das Gericht, in München sind offenbar auch Richter Fußballexperten, zu der Auffassung, dass die „taz“-Einschätzung offensichtlich spekulativ sei, mithin derzeit einem Beweis nicht zugänglich. Ihre Richtigkeit oder Unrichtigkeit werde sich erst in der Zukunft herausstellen. Diese Botschaft selbst habe keinerlei religiösen Bezug. Der gewählten – religiösen – Art der Darstellung dieser Meinung komme lediglich symbolhafte Bedeutung zu.

Bei der „taz“ hatte man sich schon über die mit dem Verfahren verbundene öffentliche Aufmerksamkeit just in den Zeiten der Feierlichkeiten zum 30. Zeitungsgeburtstag vermutlich auf die Schenkel geklopft. Da konnte man in der Stunde des Triumphes Größe zeigen: „Die Niederlage ist keine Schande“ meinte Peter Unfried, stellvertretender Chefredakteur der Zeitung.

Es bleibt abzuwarten, ob Klinsmann Rechtsmittel gegen die ablehnende Entscheidung einlegt. Die „taz“ würde sich wohl freuen. Und eine Verhandlung zu diesem Thema wäre sicher nicht ohne Unterhaltungswert und hoch emotional, denn wie sagte Jürgen Klinsmann der Überlieferung nach bei schönerem Anlass: „Das sind Gefühle, wo man schwer beschreiben kann.“

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