Die Rechte-Kolumne Rainer Dresen: Der Kühlschrank steht nicht im Wohnzimmer und die Pornos kommen nicht aus Holland. Wogegen man als Neonazi und Rocker den Anwalt in Marsch setzt

Als Verlagsanwalt hat man es ja meist mit ernsthaften Fällen zu tun und lernt hoch angesehene, fast schon langweilig-seriöse Kollegen kennen. So freut man sich zwar, dass man schon mal von Amts wegen mit dem Anwalt streiten durfte, der in anderer Sache einen leibhaftigen Ex-Papst und Ex-Bundespräsidenten vertreten hat. Und man hat natürlich Hochachtung vor jemanden, der sich als Ex-Kanzler-Haar-Verteidiger einen Namen gemacht hat, den er auch dadurch nicht wieder verlor, dass er Dieter Bohlens Interessen wahrt, was man daran sieht, dass ihn nun Uli Hoeneß mandatiert hat. Es sind aber eher die anderenKollegen, die Licht ins oftmals trübe Dasein eines Justitiars bringen, Kollegen, die bislang allenfalls regional aufgefallen sind, die aber über einen besonders bunt schillernden Mandantenstamm verfügen.

So ein Kollege meldete sich dieser Tage und beschwerte sich wegen des DVA-Buchs Rockerkrieg. Der Anwalt vertritt einen im Buch namentlichen genannten Herrn, der aber weder seinen Namen noch einige der ihm dort zur Last gelegten angeblichen Verfehlungen und Straftaten öffentlich ausgebreitet wissen will. Autoren und Verlag hatten sich vor Drucklegung bewusst für die Namensnennung entschieden. Denn der als äußerst brutal geltende Mann ist ein bekennender Neonazi, der als ehemaliger Landesvorsitzender zwar mittlerweile aus einer rechtsextremen Partei ausgeschlossen wurde, sich aber als „permanent-nationalrevolutionärer Anarchist“ versteht. Wenn er nicht gerade wegen diverser Messerstechereien im Gefängnis sitzt, was er aber meistens tut, fährt er offenbar gerne Motorrad. Er zählt zu den führenden (Glatz-)Köpfen der Rockergang „Bandidos“, den Konkurrenten der „Hells Angels“.

Insbesondere eine Passage im Rockerkrieg stört den Anwalt besonders. Dort wird beschrieben, dass ein Sondereinsatzkommando der Polizei bei einer Razzia im Keller der Wohnung seines Mandanten einen Revolver fand und im Wohnzimmer ein Exemplar von „Mein Kampf“ sowie ein Sachbuch über Foltertechniken. Dass derartige Fundstücke öffentlich bekannt werden, damit kann man als Rocker und Neonazi offenbar gut leben. Dagegen wendet sich der Anwalt nicht. Wogegen er aber rechtliche Schritte androht, ist die Behauptung, dass im Kühlschrank der Wohnung angeblich holländische Pornofilme lagerten. Das stimme nicht: Der Kühlschrank mit den Pornos stehe nicht etwa eingeschaltet in der Küche, sondern als bloßes Deko-Stück im Wohnzimmer. Und überhaupt: Bei den Porno-DVDs handle es sich keinesfalls um holländische Produktionen. Das so gezeichnete Bild seines Mandanten sei „nicht korrekt“.
Was die nationale Herkunft der Pornofilme betrifft, muss vielleicht wirklich in der nächsten Auflage des Rockerbuchs eine Klarstellung vorgenommen werden, denn auf diesem Gebiet verfügt der Kläger-Anwalt allem Anschein nach über eine viel größere Expertise als etwa ein durchschnittlicher Verlagsjustitiar: Der Herr Jurist ist nicht nur Strafverteidiger und anscheinend auch eine Art Haus-Justitiar der Bandidos, dem die Rocker schon einmal auf ihrer Internetseite mit warmen Worten für die Hilfe bei der Wiedererlangung der in der Tat existenziellen Fahrerlaubnis danken. Vor allem machte er sich laut einschlägigen Warn-Portalen einen Namen als Abmahnanwalt von Filmproduktionsunternehmen, die ihr Geld mit Filmen verdienen, deren Titel etwa lauten „Feuchte Hauptstadt“, „Dominante NS Spiele“ oder „Hamburger Privatamateure“. Das kommt einem in der Tat sehr deutsch vor.

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