Buchhandlungen dürfen unabhängig von ihrer Ladengröße wieder öffnen

Die Bundesregierung hat heute zusammen mit den Ministerpräsident*innen der Länder beschlossen, die Öffnung von Einzelhandelsgeschäften bestimmter Größe unter Einhaltung der notwendigen Schutzmaßnahmen wieder zu erlauben. Buchhandlungen zählen zu den wenigen Ausnahmen, die unabhängig von ihrer Ladengröße öffnen dürfen.

Alexander Skipis, der Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins, begrüßt diese „Entscheidung der Bundesregierung und der Länder, dass Buchhandlungen im ersten Schritt zur Lockerung der Corona-Auflagen wieder öffnen dürfen. So können sie in Kürze wieder in vollem Umfang ihren Beitrag zur geistigen Grundversorgung leisten. Wir danken den politisch Verantwortlichen, insbesondere Kulturstaatsministerin Monika Grütters, die mit dieser Entscheidung auch die wichtige Rolle anerkennen, die die Buchbranche für die Gesellschaft spielt. Die schnelle Wiederöffnung kann dabei helfen, die Situation in der Branche schrittweise zu verbessern. Die mittel- und langfristigen Folgen der Krise lassen sich aber nicht ohne staatliche Finanzhilfen abfedern. Daher bitten wir die Bundesregierung weiterhin, die bestehenden Soforthilfen für die Branche zu ergänzen.“

Den Umsatzausfall für die gesamte Branche bei Ladenschließungen für einen Monat schätzt der Börsenverein auf eine halbe Milliarde Euro. Der Verband hatte daher Anfang April die Ausweitung der Soforthilfen der Bundesregierung gefordert.

Zum heutigen Beschluss der Bundesregierung

 

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