Warum es zwischen Lothar Schirmer und Benedikt Taschen kracht

Das Landgericht Köln hatte am 14. Januar entschieden, dass die einstweilige Verfügung vom 10.11.2009, die der Verlag Schirmer/Mosel gegen den Taschen Verlag wegen Wettbewerbsverstoßes erwirkt hatte, weiterhin aufrechterhalten wird.

Taschen darf daher das Buch weiterhin nicht mit dem Hinweis auf eine Identität mit der Original-Ausgabe bewerben und in einer Ausstattung, die eine Identität mit dem vor zehn Jahren erschienenen großen SUMO-Buch suggeriert, vertreiben.

Jetzt liegt die Urteilsbegründung vor – Anlass, den gesamten Vorgang noch einmal zu rekapitulieren, warum es zu einem bislang unter Kunstbuchverlegern ungewöhnlichen Streit gekommen ist.

1999 machte der Taschen Verlag Furore, als er einen 35,4 Kilo schweren, „SUMO“ genannten Prachtband im Format 70 x 50 Zentimeter mit Fotos des Erotik-Fotografen Helmut Newton zum stolzen Preis von 1.000 DM veröffentlichte. Im Preis inbegriffen war damals ein eigener Buchtisch. Wer damals eines der auf 10.000 limitierten Exemplare erworben hat, wird sich längst zu dieser Entscheidung gratuliert haben, denn in Sammlerkreisen kann man heute ein Vielfaches des damaligen Einstandspreises erlösen.

An diesen Erfolg anknüpfen wollte Taschen, als er letztes Jahr nach eigenen Worten die „Volksausgabe“ von „SUMO“ veröffentlichte, „nur“ noch 5.369 Gramm schwer und nur noch halb so groß wie das Original. Dieses Mal erhält man einen Buchständer gratis dazu.
Beide Ausgaben von „SUMO“ haben das gleiche Titelfoto und auch sonst eine identische äußere Gestaltung. Der kleine Bruder des dicken „SUMO“ wurde mit Aussagen beworben wie „Neue Ausgabe des SUMO“, „SUMO“ ist wieder da“, „Die Wiederauferstehung des teuersten Buchs des 20. Jahrhunderts“, „jetzt wieder erhältlich“, „Diese Ausgabe hat dieselbe DNA wie die Rekorde brechende limitierte Originalversion“.

Lothar Schirmer hat sich daran gestört, dass aufgrund der Covergestaltung und der zitierten Werbeaussagen seiner Meinung nach der irreführende Eindruck erweckt wurde, dass die beiden Versionen des „SUMO“ inhaltlich identisch seien. Tatsächlich aber weichen beide Ausgaben in 17 von ungefähr 400 Aufnahmen vollständig voneinander ab, bei weiteren 57 Aufnahmen handelt es sich um verschieden Aufnahmen aus dem lediglich gleichen Shooting.
Auf Schirmers Antrag erließ das Landgericht Köln im November 2009 eine einstweilige Verfügung gegen Taschen, wodurch Taschen die zitierten Werbeaussagen und die Covergestaltung untersagt wurden, sofern beide Versionen des „SUMO“ nicht tatsächlich identisch sind. Das von Taschen dagegen eingelegte Rechtsmittel blieb erfolglos, Mitte Januar wurde die EV bestätigt. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Der Taschen Verlag kann innerhalb von einem Monat Berufung vor dem Kölner Oberlandesgericht einlegen. Lothar Schirmer ist deswegen sauer:

„Wir haben bei Schirmer/Mosel acht Helmut Newton-Bücher im Programm, an denen wir exklusive Weltrechte halten. Wir sind also als Wettbewerber unmittelbar davon betroffen, wenn Taschen mit falschen Beschreibungen sein Newton-Produkt verkauft.“

Kommentare (0)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert