Urheberrechtsnovelle: Jetzt wird es ernst / Dr. Christian Sprang mit erstem Fazit

Heute ist der Tag der Rechtsabteilung [mehr…]. Soeben teilt Börsenvereinsjustiziar Christian Sprang auch Neuigkeiten von der Neuformulierung des Urheberrechts mit. Demnach wird es ernst.

„Seit gestern Nachmittag liegt dem Börsenverein die sog. Formulierungshilfe zum Zweiten Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft (sog. Zweiter Korb) vor. Diese enthält die (voraussichtlich) endgültige Fassung des neuen Textes des Urheberrechtsgesetzes, die das Ergebnis der Beratungen der Berichterstatter im Rechtsausschuss ist“, schreibt er.

Zum Zeitplan: „Der Gesetzentwurf soll Anfang der kommenden Woche vom Rechtsausschuss und den mitberatenden Ausschüssen verabschiedet und dann bereits am kommenden Donnerstag (5. Juli, 13.45 – 14.45 Uhr, Live-Übertragung der Aussprache auf Phönix) in zweiter und dritter Lesung vom Bundestag behandelt werden.“

Sobald das Gesetz öffentlich sei, wolle Sprang den Link verschicken. Angefordert werden kann der Newsletter unter sprang@boev.de.

Bereits jetzt zieht er ein erstes Fazit vom Tauziehen:

„Der Zweite Korb hat schon jetzt alle vorhergehenden Urheberrechtsnovellen und selbst die Reform des Urhebervertragsrechts an Dauer und Umkämpftheit übertroffen. Schon im Jahre 2004 war der Börsenverein alleine 21 volle Werktage in den Arbeitsgruppen aktiv, die das Bundesministerium der Justiz zur Vorbereitung des ersten Referentenentwurfs einberufen hatte.

Seitdem hat die Novelle ein wechselvolles Schicksal erlitten. Am Ende sind bei weitem nicht alle Blütenträume der Verlage gereift. Dennoch kann man unter dem Strich mit dem Ergebnis sehr zufrieden sein. Mit der Neuregelung des Rechts der unbekannten Nutzungsarten, dem Verbot von Kopien aus Schulbüchern ohne Genehmigung der Verlage und der Abänderung der umstrittenen urhebervertragsrechtlichen Regelung des § 63a UrhG sind wesentliche Positionen des Börsenvereins eingeflossen.

Bei den geplanten neuen Urheberrechtsschranken im Wissenschaftsbereich konnte insbesondere durch die Verständigung mit dem Bibliotheksverband Schlimmeres verhütet werden. Schließlich war auch der Kampf gegen die von der Gerätelobby bei Bundeskanzler Gerhard Schröder bereits durchgesetzte Kürzung der urheberrechtlichen Geräteabgaben erfolgreich. Zu hoffen ist deshalb, dass die Novelle nunmehr glatt durch das weitere parlamentarische Verfahren geht und insbesondere nicht mehr vom Bundesrat aufgehalten wird.“

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