Unternehmensnachfolge wird komplizierter: Karlsruhe erklärt Erbschaftsteuer für verfassungswidrig / Unternehmensnachfolge sehr genau prüfen

Das Netz beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) war heute morgen überlastet, so viele versuchten auf die Entscheidung zuzugreifen, die das höchste Gericht heute morgen zur Reform der Erbschaftssteuer bekannt gegeben hat.

Der massenhafte Zugriff lohnt sich, denn: Die Erbschaftsteuer ist in ihrer derzeitigen Form verfassungswidrig. Laut BVerfG führe das Verfahren, nach dem der Wert von Immobilien und Betriebsvermögen ermittelt wird, zu willkürlichen Ergebnissen und verstößt damit gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung, so die Begründung.

Weiter heißt es in einer Pressemitteilung des Netzwerkes deutscher Erbrechtsexperten: „Die geltenden Regelungen sind aber bis Ende 2008 weiter anwendbar. Bis dahin muss der Gesetzgeber für eine einheitliche und transparente Bewertung der verschiedenen Vermögensarten sorgen.“

Der vollständige Text der Entscheidung kann hier heruntergeladen werden: www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20061107_1bvl001002.html

Weil bisher kaum so viele Werte und Unternehmen übergeben werden wie derzeit, will der Staat gern mitverdienen. Dafür hat er nun das Erbrecht und die Regelungen zur Unternehmensnachfolge reformiert. Doch sie ist so kompliziert geworden, dass wir in der Praxis im aktuellen BuchMarkt-Heft (S. 81) versucht haben, Klarheit zu schaffen. Unser Rat, sich genau zu informieren, wie eine Übergabe am kostengünstigsten gestaltet werden kann, bekommt jetzt eine zusätzliche Aktualität.

Die derzeitigen Regelungen zum Unternehmensübergang sind zwar im Dezember beschlossen worden, doch unter dem Vorbehalt, wie die Entscheidung zur Erbschaftssteuer ausfallen wird, die beim Bundessverfassungsgericht (BVerfG) anhängig war. Denn an der Übergabe der Immobilien hängt auch vielfach die Übergabe eines Unternehemens.

BuchMarkt- und C.H. Beck-Autor Bernhard Klinger zu buchmarkt.de: „Jetzt wird alles noch komplizierter“, sagt der Fachanwalt für Erbrecht. Sein Tipp: „Wer Immobilien zu übergeben hat, sollte das jetzt tun, denn die Regelungen bleiben beim Alten“ Und das sei günstiger als in den neuen Regelungen festgehalten. „Wer die Nachfolge für sein Unternehmen regeln will, sollte sich genau informieren und eventuell noch warten“. Jetzt gehe die Runde erst einmal wieder an den Bundestag, so Klinger.

Denn der Bundestag muss das Erbschaftsteuergesetz erst einmal anpassen. Nun bleibt die Frage, wann er das bearbeiten wird. Denn die Erbschaftssteuer geht an die Länder, die sich Mehreinnahmen erhofften. Die Frage ist, welchen Druck sie ausüben werden.

Bisher ist das Urteil so umfangreich, dass alle Details der Entscheidung erst noch ausgewertet werden müssen.

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