Übersetzervergütung: Verlage bedauern Scheitern der Gespräche / Börsenverein übt Kritik an starrer Haltung des Verbands Deutscher Schriftsteller / Weniger Übersetzungen als Konsequenz ?

Die Verlegervereinigungen Sachbuch und Belletristik bedauern das Scheitern der Gespräche mit dem Verband Deutscher Schriftsteller (VS) über die Vergütungsregeln für Übersetzer. Obwohl die Verleger im August 2003 ein neues Angebot vorgelegt hatten, das eine klare Verbesserung für die Übersetzer gegenüber der bisher üblichen Praxis gewesen wäre, blieben die Vertreter des VS unverändert bei ihrer Forderung vom Juli vergangenen Jahres. Diese hätte eine Verdreifachung der bisher üblichen Honorare bedeutet. “Die Forderung der Gewerkschaftsverteter geht an den Realitäten des Marktes und der schlechten Ertragslage der Verlage völlig vorbei”, kritisiert Thomas Carl Schwoerer, Sprecher der Verhandlungsgruppe. “Letztlich schadet der VS damit vor allem den Übersetzern, denn eine über das vertretbare Maß hinaus gehende Kostenerhöhung wird unweigerlich zu einem Rückgang der Übersetzungen führen.” Das bedeute geringere Verdienstmöglichkeiten für Übersetzer und weniger unternehmerische Chancen für Verlage.

Nach dem Vorschlag der Verleger sollen Übersetzer für Hardcover-Titel ab dem ersten verkauften Exemplar eine Absatzbeteiligung von einem Prozent des Netto-Ladenpreises erhalten. Das entspricht zwei Prozent des Verlagsumsatzes. Die auch bisher schon üblichen pauschalen Seitenhonorare sollten weiter gezahlt und als Vorschuss mit dem Absatzhonorar verrechnet werden. In der Vergangenheit wurden prozentuale Beteiligungen lediglich in Einzelfällen und nur für sehr verkaufsträchtige Titel vereinbart.

Die Gespräche mit dem VS wurden von den Verlegervereinigungen auf informeller Basis geführt. Ihr Scheitern hat deshalb auch kein Schlichtungsverfahren zur Folge. Die Verleger gehen davon aus, dass der VS jetzt Verhandlungen mit einzelnen Verlagen aufnehmen wird.

Das “Gesetz zur Verbesserung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern” ist am 1. Juli 2002 in Kraft getreten. Es sieht vor, dass sich Urheber und Verwerter auf gemeinsame Vergütungsregeln einigen. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels hat deshalb im Oktober 2002 für die Gespräche mit dem VS die Verlegervereinigungen Sachbuch und Belletristik gegründet.

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