Titelschutz einmal anders: Bayerischer Generalstaatsanwalt erwirkt Durchsuchungsbefehl gegen Random House wegen „Elfenmond“ / Eine Bayerische Justizposse?

Die Verantwortlichen von Random House glaubten nicht recht zu hören, als sich am

Das inkriminierte Buch

Dienstag morgen zwei Kriminalhauptkommissare und eine gruppenleitende Staatsanwältin mit einem Durchsuchungsbefehl im Verlag einfanden und verlangten, die Geschäftsräume und Nebenräume der Verlagsgruppe zu durchsuchen.

Der Anlass des Besuchs von drei hochrangigen bayrischen Ermittlungsbeamten war eine banale Titelauseinandersetzung, wie sie jeder mittelgroße Verlag dutzendfach jedes Jahr zu führen hat:

Im Jahr 2007 schaltete der cbt Verlag eine Titelschutzanzeige zum ursprünglich geplanten Titel „Unter dem Elfenmond“. Daraufhin meldete sich der Autor Guido Krain, der im Print on Demand-Verfahren beim Autor-Verlag Hamburg bereits den Titel Elfenmond veröffentlicht hatte, und verlangte eine Titeländerung. Daraufhin änderte cbt auf Anraten der Rechtsabteilung den Titel in „Im Schatten des Elfenmondes“ und glaubte bis vorgestern, die Sache sei erledigt.

Weit gefehlt, Random House musste sich belehren lassen, dass nach Meinung der Staatsanwältin ein Fall einer gewerbsmäßigen widerrechtlichen Kennzeichenverletzung vorliege, der mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werde und dessen Verfolgung der Generalstaatsanwalt persönlich angeordnet habe. Wenn Random House nicht kooperiere, komme sie mit 15 Polizeibeamten wieder und durchsuche den ganzen Verlag.

Daraufhin führte der Jurist die Ermittlertruppe in sein Büro und übergab seine gesamte, aus drei Blättern bestehende Verfahrensakte, die umgehend sichergestellt wurde. Mit den Worten „Machen Sie uns doch nicht vor, das kann nicht alles sein“, verlangte die Kriminalhauptkommissarin weitere Unterlagen. Darauf erhielten die Ermittler auch noch Gelegenheit, den Lizenzeinkaufsvertrag und die Lektoratsunterlagen sicherzustellen. Das betreffende Buch bekamen sie dazu noch geschenkt.

Dem PoD-Autor war es laut Durchsuchungsbefehl offenbar gelungen, dem Generalstaatsanwalt zu vermitteln, dass sein Buch „Elfenmond“ bei einer „interessierten Leserschaft sehr bekannt“ sei und für die Herausgabe des cbt-Buchs unter dem Titel „Im Schatten des Elfenmonds“ kein rechtfertigender Grund bestehe, zumal das Buch im englischen denn Titel „The Hunter’s Moon“ trage, was bekanntlich auf deutsch „Der Mond des Jägers“ und nicht „Im Schatten des Elfenmonds“ bedeute. Deshalb liege ein Verstoß gegen Vorschriften des Urheberrechts und des Markenrechts vor.

Random House wird die Durchsuchung anfechten und das sich anschließende Strafverfahren nun nach den Worten seines Justitiars dazu nutzen, dem Generalstaatsanwalt „neben zumindest Grundkenntnissen des Titelschutzrechts zu vermitteln, dass es keine Pflicht deutscher Verlage gibt, englische Originaltitel wortwörtlich zu übersetzen und dass man sich darüber streiten kann, ob ein Buch, dessen aktueller Amazon-Verkaufsrang Platz 430.876 ist, tatsächlich sehr bekannt ist und derart massiven Schutz der bayerischen Ermittlungsbehörden verdient.“

Weiter erklärte der Verlag: „Wir werden diese in der deutschen Verlagslandschaft nach unserem Wissen einmaligen Vorwürfe eines strafbaren Handelns bei der Titelfindung mit dem nötigen Nachdruck zurückweisen, um den bereits jetzt sehr diffizilen Bereich Titelschutz nicht zukünftig noch durch die Gefahr einer Kriminalisierung der Lektorinnen und Lektoren und Verlagsjuristen weiter zu belasten.“

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