Suhrkamp-Verlag: Schiedsrichter in der Klage sind berufen – Obmann wird gesucht.

„Beide Seiten haben bereits je einen Schiedsrichter benannt. Dazu kommt noch ein Obmann, der notfalls vom Oberlandesgericht Frankfurt eingesetzt werden muss, wenn sich die Parteien nicht einigen. Der Spruch des Schiedsgerichts ist bindend“, schreibt Thomas Maier von der dpa in einem Bericht über Suhrkamp, der in verschiedenen Lokalzeitungen wir der Heilbronner Stimme und der Leipziger Volkszeitung abgedruckt wurde.

Gegenüber buchmarkt.de bestätigt Suhrkamp-Anwalt Heinrich Lübbert diese Passage. Als Schiedrichter ist jeweils ein Anwalt von jeder Seite genannt worden. Dr. iur. Thomas Liebscher, Rechtsanwalt und Partner der Sozietät Shearman & Sterling LLP, Mannheim wird die Seite von Suhrkamp vertreten, der Schiedsrichter der Medienholding AG ist Dr. jur. Hans Gelpcke aus Bad Doberan, heißt es.

Beide müssen jetzt einen Obmann benennen. Sodann fällt dieses Gericht den Schiedsspruch. Klar ist den Anwälten wohl jetzt schon, dass es ein Richter sein wird. Sollten sie sich auf keinen Obmann einigen können, dann muss ein Obmann vom Oberlandesgericht Frankfurt eingesetzt werden. Doch Lübbert ist zuversichtlich: „Beide Anwälte haben bereits eine Liste mit möglichen Personen zusammengetragen und da gibt es bereits identische Namen“, sagt Lübbert.

Der weitere Fahrplan sieht so aus: Der Obmann wird eine Frist von vier bis sechs Wochen setzen, sich zur Klage zu äußern, dann wird es eine Verhandlung geben. „Es ist nicht damit zu rechnen, dass es gleich mit der ersten Sitzung zu einer Lösung kommt“, so Lübbert. Wahrscheinlich müssen weitere Materialien und Belege angefordert werden. Welchen Kompromiss es allerdings bei einem Ausschlussverfahren geben könne, darauf darf die Branche jetzt gespannt sein. „Eine Abfindung wäre eine mögliche Vergleichsebene“, so der Suhrkamp-Anwalt..

Da es sich um einen Vergleich auf der Ebene der Verlagsleitung GmbH, nicht auf der Ebene der VerlagsKGs handelt, gehe es hier nicht um hohe Beträge, so Lübbert. Denn die Verlagsleitung GmbH verfügt nicht über eigene Verlagsrechte.

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