Streit um „Die schönsten Wanderwege der Wanderhure“

Der Verlag Droemer Knaur hat den Verlag Voland & Quist aufgefordert, das Buch „Die schönsten Wanderwege der Wanderhure“ von Julius Fischer aus dem Verkehr zu ziehen. Er sieht die Titelrechte an der Wanderhuren-Reihe von Iny Lorentz verletzt und hat deshalb den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt und auch beantragt, den weiteren Vertrieb des Kurzgeschichtenbands ab sofort zu untersagen

Für jeden Fall der Zuwiderhandlung soll ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 EUR gegen den Verlag festgesetzt werden. Der Verlag Voland & Quist sieht die „offensichtliche ironische Verfremdung des Titels“ als durch die Kunstfreiheit gedeckt an. Es sei „für alle Interessierten erkennbar, dass es sich um eine Parodie handelt, die von der grundgesetzlich garantierten Kunstfreiheit erlaubt ist. “ Die mündliche Verhandlung findet am 13.03.2014 beim LG Düsseldorf statt.

Die beiden Verlagsleiter Leif Greinus und Sebastian Wolter sind zuversichtlich, Recht zu bekommen: „Wir freuen uns auf das Verfahren vor dem LG Düsseldorf und gehen davon aus, dass der Verlag Droemer Knaur mit seinem Untersagungsantrag keinen Erfolg haben wird. Natürlich war es weder unsere Intention noch die des Autors Julius Fischer, den Erfolg der Wanderhuren-Bücher auszunutzen. Hart trifft uns der Vorwurf des Verlags Droemer Knaur, unser Autor Julius Fischer würde sich mit dem von ihm gewählten Buchtitel „Die schönsten Wanderwege der Wanderhure“ „in höchstem Maße respektloser und ignoranter“ Weise über das „traurige Schicksal der Wanderhuren im Mittelalter“ lustig machen. Diesen Vorwurf weisen wir in aller Schärfe zurück.“

Droemer-Verleger Dr. Hans-Peter Übleis sieht das nicht ganz so und will eigentlich „ein laufendes Verfahren nicht kommentieren“, wie er sagt. Aber er sagt auch: „Es gebietet der Respekt vor urheberrechtlich geschützten Leistungen, Auswüchsen der Selbstbedienungsmentalität einen Riegel vorzuschieben. Da auf kollegialem Weg keine diesbezügliche Einsicht erkennbar war, muss leider ein Gericht entscheiden.“

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