Stellungnahme der Bundesjustizministerin zur Kritik an Änderung des Urheberrechts

Zur Kritik der deutschen Fachverlage an den geplanten Änderungen des Urheberrechts, wonach die geplante Reform des Urheberrechts „Verleger und Autoren enteigne“, gibt es bereits seit Montag eine Stellungnahme von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries:

Der Gesetzentwurf zur Regelung des Urheberrechts erlaubt Bibliotheken und Schulen nicht, geschützte Inhalte beliebig oft zu vervielfältigen. Geplant ist lediglich, dass geschützte Werke mit den neuen Kommunikationstechnologien – insbesondere Intranets – von einer begrenzten Anzahl von Personen in Unterricht und Forschung genutzt werden können. Dafür erhalten die Rechteinhaber eine angemessene Vergütung.
Die Neuregelung lässt es nicht zu, dass – wie wissenschaftliche Verleger und der Börsenverein des deutschen Buchhandels Glauben machen wollen – bundesweit eine einzige Universitätsbibliothek eine Fachzeitschrift anschafft und diese sämtlichen anderen Bibliotheken über Datennetze zugänglich macht. Von Bibliotheken ist in der von den Fachverlagen und dem Börsenverein angegriffenen Regelung überhaupt nicht die Rede.
Vergleichbare Beschränkungen des Urheberrechts bestehen bereits jetzt für das Vervielfältigungsrecht. Der Gesetzentwurf reagiert lediglich auf die neuen Medien und bezieht diese mit ein.

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