Sieg für die Kunstfreiheit: Klage gegen „Schwaben-Sumpf“ abgewiesen

Das Stuttgarter Landgericht hat heute – wie erwartet [mehr…] – die Klage des Rechtsanwalts Dr. Luitle gegen das Buch „Schwaben-Sumpf“ abgewiesen. Die Richter bestätigten die Auffassung des KBV, dass in der Sache keine schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung vorliege.

Mit diesem Urteil haben der KBV und der Autor Klaus Wanninger gemeinsam mit ihrem Anwalt Klaus Achelpöhler nicht nur einen Sieg in dem Rechtsstreit um das Buch „Schwaben-Sumpf“ gewonnen, sondern gleichzeitig einen Sieg für die Kunstfreiheit erstritten: Es wird weiterhin möglich sein, gewöhnliche Personennamen mit fiktiven Handlungen zu verbinden, ohne dass zufällige Namengleichheiten zu absurd hohen Schmerzensgeldzahlungen führen werden.

Allerdings will Verleger Ralf Kramp freiwillig nun doch das tun, was der Kläger in der gesamten Zeit nicht verlangt hat, da es ihm wohl stets immer nur um eine Zahlung von 30.000,-€ gegangen sei und nicht um Unterlassung der Namensnennung: „Ab der kommenden Ausgabe des Buches wird der im Buch einmalig genannte Name Luitle durch einen anderen fiktiven Namen ersetzt werden, denn der Autor Klaus Wanninger hat bisher nie wissentlich Namen real existierender Personen in seinen Büchern im Zusammenhang mit negativen Handlungen verwendet und wird dies auch in Zukunft nicht tun.
Auch wenn der genannte Rechtsanwalt Dr. Luitle im Buch in seinem Kurzauftritt nur seiner üblichen Tätigkeit nachgeht, mithin nicht negativ dargestellt wird, wird der Name geändert werden. Wir wollen hoffen, dass es gelingen wird, einen Namen zu finden, mit dessen Verwendung man sich nicht neuen absurden Anfeindungen aussetzt.“

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