Roland Reuß verklagt Amazon wegen Hehlerei

Verkehrte Welt: Professor Roland Reuß, Philologe und Literaturwissenschaftler an der Universität Heidelberg und Herausgeber der Faksimile-Ausgabe von Kafkas Werken bei Stroemfeld, hat nicht schlecht gestaunt, als er zwei seiner Editionen in einem ihm unbekiannten amerikanischen Verlag zum Schäppchenpreis bei Amazon fand. Ein Raubdruck, klarer Fall. Jetzt hat Reuß, zusammen mit seinem Mitherausgeber und Verleger, Amazon wegen Hehlerei verklagt.

Wie haben Sie denn entdeckt, daß zwei Bände Ihrer bei Stroemfeld verlegten Kafka-Faksimile-Ausgabe als billiger Raubdruck und frech unter Ihrem Namen bei Amazon angeboten werden?

Roland Reuß

Roland Reuß: Studenten haben mich darauf aufmerksam gemacht. Im Unterschied zu den von Google, Amazon und Apple (aus naheliegenden Gründen) und den sogenannten Piraten (wohl aus eigener Impotenz) verbreiteten Parolen, daß die Generation zwischen 20 und 30 nur aufs kostenlose Konsumieren von Spiritualgütern aus ist, begreift auch diese Generation eigentlich sehr gut, daß Produzieren von Neuem in Wissenschaft und Kunst ein sehr hohes Gut ist, das gehegt und in Gesellschaft und Recht geschützt sein muß. Man hat sich halt die Mühe zu machen, es ihnen zu erklären. Daß es überhaupt solches egozentrisches und zugleich einem Manchester-Kapitalismus im Bereich des Digitalen zuarbeitendes Denken gibt, ist zunächst Ausdruck eines kollektiven pädagogischen Versagens – vom Elternhaus angefangen, über Kindergarten, Grundschule, Gymnasium bis zu Hochschule und Bibliotheken. Diese Institutionen waren offenbar auf breiter Front in den letzten zwanzig Jahren unfähig, so etwas wie reziprokes Denken zu vermitteln. Die wechselseitige Anerkennung von Interessen (in dem hier interessierenden Fall: die der Produzenten und der Rezipienten) ist die Basis jeder Sozialität. Statt das zu schulen, hat man die Kinder ohne jede Führung dem sogenannten Netz preisgegeben. Das plus der Umstand, daß der politische Liberalismus im konventionellen Parteiensystem von FDP u.a. prinzipienlos preisgegeben wurde, gibt dann so einen ungenießbaren Mischmasch wie die Piraten.

Der Verlag – obwohl er rund 600.000 angeblich rechtefreie Titel anbietet – ist nirgends zu ermitteln. Nun haben Sie Amazon wegen Hehlerei verklagt. Glauben Sie, daß es möglich ist, derart dreisten Trittbrettfahrern das Handwerk zu legen?

Private Klagen bringen bei rechtswidrigen Verhalten von global agierenden Konzernen überhaupt nichts. Hier muß der Staat im Sinne eines Schutzes der geltenden Rechtsordnung tätig werden. Wenn wir hier mit Replikaten von VW Golf, hergestellt in Vietnam oder China und auf den Markt geworfen für einen Preis von, sagen wir, 3000 Euro zu tun hätten, stünde die Polizei schon auf der Matte. Es ist zu begreifen, daß der rechtsbrecherische Umgang mit geistigen Produkten volkswirtschaftlich genauso katastrophale Folgen haben würde, wenn der Staat nicht auf Einhaltung der Regeln achtet.

Eigentlich müßte doch auch nach amerikanischem Recht Ihre Herausgeberarbeit geschützt sein. Rechnen Sie damit, daß Sie Unterstützung von amerikanischen Verlagskollegen bekommen, um dem Raubdrucker auf die Spur zu kommen?

Ich habe mir darüber ehrlich gesagt noch keine Gedanken gemacht. Mich interessiert primär, was in dem Land passiert, dessen Staatsbürger ich bin. Amazon ist bei weitem nicht das saubere Unternehmen, als daß es sich immer gerne darstellt. Viele Leute fallen allerdings immer noch auf deren Selbstdarstellung herein. Daß Leute, die in einer größeren Stadt wohnen und bei Amazon bestellen, statt – ob online oder nicht, ist egal — beim Buchhändler ihres Vertrauens, ist für mich nur als Effekt guten Marketings erklärlich. Diese Personengruppe täte gut daran, ihre Wirklichkeitswahrnehmung einmal zu justieren. Der einzige Unterschied ist doch, daß Amazon regelmäßig einen Tag später liefert. Die Buchpreisbindung verhindert zur Zeit noch, daß Amazon den Buchhandel über aggressive Preispolitik an sich reißen kann. Strategisch ist der sogenannte Market Place ein Mittel, das eingesetzt wird, um die Buchpreisbindung auszuhöhlen – der Effekt wäre ein Monopolhandel und ein beträchtlicher Verlust an kultureller Vielfalt in der Nachbarschaft. Wer das will oder billigend in Kauf nimmt, hat seinen Kulturverstand schon abgetreten. Ich will jedenfalls nicht von Leuten auf den Kaiman-Inseln und so idyllischen Orten wie den Kanal-Inseln beliefert werden. Daß die EU in ihrem eigenen Einflußbereich solche mehr oder weniger rechtsfreie Zonen duldet, ist per se ein Skandal.

Amazon bietet doch die Möglichkeit an, mit einem Button Urheberrechtsverstöße zu melden, warum haben Sie nicht davon Gebrauch gemacht und sind den Weg einer Strafanzeige gegangen?

Wir haben absichtlich die Staatsanwaltschaft eingeschaltet, weil wir den Vorgang nicht für ein privatrechtliches Problem halten. Es ist auch nicht damit getan damit, daß man den bibliographischen Ohnmachten eines der finanzkräftigsten Unternehmen der Welt aufhilft — ich stehe ja nicht auf deren payroll und werde dafür bezahlt, den fahrlässig-kriminellen Umgang mit den Produkten anderer zu »korrigieren«. Das muß Amazon schon selbst hinbekommen. Wäre das ein privatrechtlicher Vorgang, wäre es zudem ja nicht damit getan, einen Datensatz zu korrigieren, den wir nicht zu verantworten haben. Dann würde nämlich die Frage gestellt werden müssen, wieviele Exemplare Amazon und Abebooks bereits davon verkauft haben, damit der genaue Schaden beziffert werden kann, m.a.W.: Man müßte dann valide und unabhängige Einsicht in deren Bilanzen erhalten. Glaubt irgendjemand wirklich, das Amazon dazu freiwillig bereit wäre?

Eigentlich müßte doch europäisches Recht ausreichen, um ein Vertriebsverbot für derartige Hehlerware zu erreichen?

Dafür reicht auch das deutsche Urheberrecht völlig aus – und ein entschlossener Staatsanwalt, der es durchsetzt.

Dazu auch Verleger KD Wolff im SWR2-Interview.

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