Piper unterliegt in Rechtsstreit, geht u.U. vor den BGH

„Wie heute bekannt wird, hat das Oberlandesgericht München in einem Urteil festgelegt, dass der Piper-Verlag die Bücher des italienischen Schriftstellers Alessandro Baricco weiter von der bisherigen Übersetzerin Karin Krieger übersetzen lassen muss. Diese hatte geklagt, weil Piper Neuübersetzungen in Auftrag gegeben hatte, nachdem Krieger entgegen der ursprünglichen Vereinbarung eine prozentuale Beteiligung am Erlös der überdurchschnittlich erfolgreichen Bücher Bariccos verlangt hatte. Das Gericht sprach Krieger außerdem Schadensersatz für die bisher erfolgten Neuübersetzungen zu. Der Piper Verlag selbst teilte mit: „Es geht vorrangig um die Klärung der Frage,ob Publikationspflicht für alle Übersetzungen Karin Kriegers bestehen. Die 1. Instanz, das Landgericht München, hat dies verneint, die 2. Instanz, das Oberlandesgericht München, hat es bejaht. Der Piper Verlag wird voraussichtlich diese grundsätzliche Frage dem Bundesgerichtshof zur Klärung vorlegen. Die Entscheidung darüber wird der Verlag aber erst nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung fällen.“

Kommentare (0)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert