Neuer Buchskandal um Sarrazin? Interview mit Rainer Dresen

Rainer Dresen

In der Frankfurter Rundschau von heute (http://www.fr-online.de/literatur/umstrittenes-buch-der-rachefeldzug-der-ursula-sarrazin,1472266,19577136.html) ist zu lesen, dass kurz nach der Veröffentlichung schon die Hausjuristen der Berliner Schulverwaltung das Buch Hexenjagd von Ursula Sarrazin, erschienen im Diederichs Verlag, prüfen.
buchmarkt.de hat den Verlagsjuristen Rainer Dresen dazu befragt.

Worum geht es im Buch?
Rainer Dresen: Frau Sarrazin war jahrzehntelang als Lehrerin tätig, zuletzt in Berlin. Das Buch handelt vorrangig von ihren Erfahrungen als Lehrerin und von den Schlussfolgerungen, was am gegenwärtigen Schulsystem vor allem, aber nicht nur in Berlin, verbesserungswürdig ist. Es geht darin aber auch um in der Tat skandalöse Vorfälle, die letztlich zum unverschuldeten freiwilligen Ausscheiden von Frau Sarrazin aus dem Schuldienst führten. 2011 hat sie sich vom Schuldienst beurlauben lassen, weil sie zuvor über längere Zeit von Eltern und Lehrerkollegen diversen Dienstvergehen bezichtigt wurde, von denen sich aber kein einziges als nachweisbar herausstellte. Die Berliner Schulverwaltung ließ Frau Sarrazin dabei komplett im Regen stehen und unternahm nichts, um sie zu schützen. Aus Sicht von Frau Sarrazin handelte es sich bei diesem alles andere als kollegialen Vorgehen gegen sie um eine Art Mobbing, geschürt offenbar auch von Vorbehalten gegen ihren Mann, den Autor Thilo Sarrazin.

Was genau prüfen die Schuljuristen nun?
Laut FR prüfen die Schuljuristen, ob Frau Sarrazin Eltern und Lehrer, deren Fehlverhalten sie beschreibt und deren Klarnamen sie nennt, mit diesen angeblichen „Indiskretionen“ verleumdet hat.

Fürchten Sie das Ergebnis dieser Prüfung?
In meiner Laufbahn als Schüler habe ich zwar gelernt, mich stets vor der Schulverwaltung in Acht zu nehmen. Als Verlagsjurist, der das Sarrazin-Buch vorab wohlwollend geprüft und mit sanfter Hand hie und da etwas angepasst hat, sehe ich dem Ergebnis der Prüfung aber mit Gelassenheit entgegen. Alle im Buch erörterten Fakten kann Frau Sarrazin belegen, im Beamtenhaushalt Sarrazin gibt es mehrere Regalmeter zu den damaligen Vorfällen. Damit scheidet der Vorwurf der Verleumdung schon mal aus. Vor allem aber sind im Buch nicht ganz zufällig nur die Namen derjenigen Personen genannt, die von sich aus die Öffentlichkeit gesucht und die letztlich nicht haltbaren Vorwürfe gegen Frau Sarrazin als erste publik gemacht hatten. Nun darf aber auch Frau Sarrazin ihre Sichtweise schildern und dabei Ross und Reiter nennen. Die Juristen nennen das ziemlich treffend, wenn auch etwas martialisch, „Recht auf Gegenschlag“. Damit ist die Namensnennung auch persönlichkeitsrechtlich zulässig.

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