Münchener OLG weist Berufungsverfahren der Übersetzer gegen Hanser zurück

Die Urteilsbegründung liegt zwar noch nicht vor, aber soeben berichtet die Rechtsabteilung des Börsenvereins: In den beiden Hanser-Verfahren habe der 29. Senat des Oberlandesgerichts München jetzt zweimal „mit Stuhlurteil“ die jeweiligen Klagen der Übersetzer gegen den Verlag abgewiesen.

Damit sind die Übersetzer mit weiteren Forderungen nach Erhöhung ihrer Honorare gescheitert, berichetet Justiziar Dr. Christian Sprang, der die Kunde schnell verbreitet wissen will.

Er zitiert aus einer Mail, die Hanser-Anwältin Dr. Dorothee Altenburg an hn geschickt hatte. „In einem Verfahren hatte Hanser erstinstanzlich gewonnen, allerdings mit der Begründung, dass nach den Maßstäben des 6.OLG Senats keine höhere Vergütung geschuldet sei; im anderen Verfahren war es zu einer teilweisen Verurteilung und Vertragsanpassung ebenfalls auf Grundlage der Maßstäbe des 6.Senats gekommen.

Am Ende der Sitzung hat der Senat nun in beiden Fällen die Berufungen der Kläger zurückgewiesen und die Klagen vollständig abgewiesen! Die Revision wurde in beiden Fällen zugelassen.“

Man dürfe auf die Begründung gespannt sein, so Sprang. Und Altenburg kommentiert: „Möglicherweise bieten diese Urteile auch eine bessere Basis für die Fortsetzung der Verhandlungen mit dem Übersetzerverband.“

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