Mitgliederversammlung des Übersetzerverbandes nimmt Gemeinsame Vergütungsregeln an

Die Mitglieder des VdÜ, des Verbandes der Literaturübersetzer, haben auf ihrer gestrigen außerordentlichen Mitgliederversammlung den mit einer Gruppe von Verlagen ausgehandelten Vorschlag für eine Gemeinsame Vergütungsregel (GVR) [mehr…] mit deutlicher Mehrheit angenommen.

Zugleich haben die Mitglieder den Verbandsgremien des VdÜ aufgetragen, weitere Verlage zur Mitwirkung an der GVR zu gewinnen. Vergütungsregeln zweiter Klasse für Verträge mit Konzernverlagen dürfe es dabei nicht geben, so die Mitgliederversammlung.

Dazu Hinrich Schmidt-Henkel, 1. Vorsitzender des VdÜ: „Mit dieser Vergütungsregel zeigen wir, dass eine von Sachkenntnis und gutem Willen getragene vernünftige Einigung möglich ist. Das langjährige Gezerre um die Definition von angemessener Mindestvergütung der Übersetzer ist damit einvernehmlich aufgelöst. Wir danken der Gruppe der beteiligten Verlage und gehen weiterhin auf andere Verlage zu mit der Einladung, sich der Vergütungsregel anzuschließen.“

Stephan D. Joß, Geschäftsführer des C. Hanser Verlags, München: „Ich freue mich über diese Einigung, einen Interessensausgleich, mit der die Belange der Beteiligten weit besser geregelt sind, als jedes Gerichtsurteil es könnte. Mit der Annahme der Vergütungsregel durch den VdÜ steht die Tür für weitere Verlage offen.“

Die Erstunterzeichner sind: Hanser, München, Hanser Berlin und Nagel & Kimche, Frankfurter Verlagsanstalt, Hoffmann und Campe, marebuch, Schöffling Verlag, Wallstein Verlag.

Diese Vergütungsregel verwirklicht erstmals für Literaturübersetzungen die Forderung der Urheberrechtsnovelle von 2002 nach gemeinsamen Regeln von Urhebern und Verwertern, mit denen eine angemessene Mindestvergütung definiert wird.

Die Beteiligten haben die GVR bei einer Pressekonferenz am heutigen Sonntag in Köln der Öffentlichkeit vorgestellt.

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