Libro gegen Aufbau: die Urteilsbegründung (1)

Die Urteilsbegründung für die gestrige Entscheidung gegen Libro interessiert natürlich die Branche. Wir werden in Kürze ausführlicher darauf eingehen. Soviel vorab: Die Librodisk GmbH, das deutsche Tochterunternehmen der Libro AG, hat den deutschen Sammelrevers unterzeichnet und sich damit zur Einhaltung der von den Verlagen festgesetzten Preise verpflichtet. Daraus leitet sich eine Lieferpflicht der Verlage ab. Diese Lieferpflicht gilt aber nicht für das Ausland und somit auch nicht für das Libro-Tochterunternehmen lion.cc, das übers Internet in Deutschland Bücher verkauft, ohne den Sammelrevers unterschrieben zu haben. Diese Argumentation entspricht im Kern der von Libri (s. frühere Meldung).Aufbau hatte in der Verhandlung angeboten, die deutschen Libro-Filialen direkt zu beliefern, allerdings unter der Bedingung, dass diese nicht auf das Internet-Angebot hinweisen, die Terminals mit Direktbestellmöglichkeit beim Billiganbieter lion.cc abschalten und die an die deutschen Filialen gelieferten Bücher nicht an lion.cc weiterleiten. Diese Bedingung hatten die Libro-Anwältinnen abgelehnt. Mehr zum Thema schnellstmöglich.

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