LG Darmstadt bestätigt die Rechtsauffassung der Preisbindungstreuhänder – auch ein „nachgedunkelter Buchschnitt“ ist kein Mangel

Das Landgericht Darmstadt hat in einem Urteil gegen die Handelskette Walmart festgestellt, dass allein die Bezeichnung eines Buches als „Remittende“ noch nichts über die Frage der Preisbindung aussagt, schreibt www.preisbindungsgesetz.de.

Insbesondere sei eine Remittende nicht automatisch ein Mängelexemplar. Entscheidend sei, dass das Buch – ob Remittende oder nicht – einen tatsächlichen Fehler oder Mangel habe und als Mängelexemplar gekennzeichnet sei. Nur dann gelte gem. § 7 Abs. 1 Ziff. 4 BuchPrG die Preisbindung nicht.

Interessant ist auch, dass das Gericht einen „nachgedunkelten Buchschnitt“ nicht als Mangel i.S.d. BuchPrG ansieht.

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