Lesetipp: Hubert Spiegel resümiert in der FAZ den Stand der Dinge zwischen Suhrkamp und den neuen Anteilseignern

Der aktuelle Stand der Dinge: „die Verhältnisse zerrüttet, die Lage unübersichtlich. Die Auseinandersetzung vor Gericht scheint unausweichlich. Aber wie könnte diese Auseinandersetzung eigentlich aussehen? Wie könnte die Klage lauten, und wo würde sie vorgebracht, in Deutschland oder in der Schweiz?“, fragt Hubert Spiegel heute in seinem großen resümierenden Artikel über den Stand der Dinge zwischen Suhrkampfund den neuen Anteilseignern. Und erläutert, was die vieldiskutierte Put-Option von Andreas Reinhart eigentlich ist:

„Als Siegfried Unseld und Andreas Reinhart 1999 den zum Suhrkamp-Imperium gehörenden Nomos Verlag verkauften, erwarb Unseld von Reinhart nicht nur 21 Prozent der Suhrkamp-Anteile, sondern vereinbarte auch eine Put-Option auf die restlichen 29 Prozent. Diese Vereinbarung gab Reinhart das einseitige Recht, seine Anteile innerhalb eines festgelegten Zeitraums für eine festgelegte Summe an Unseld, und zwar nur an Unseld, zu verkaufen. Im Gegenzug verpflichtete sich Unseld, Reinharts Anteile für diese bestimmte Summe zu übernehmen. Für den Inhaber ist die Put-Opion nicht zwingend: Er kann sie ausüben, muß das aber nicht tun. Die Gegenseite hingegen ist gebunden: Erfolgt der Put, dann muß sie kaufen, ob sie will oder nicht.

Eine Put-Option ist eine Mischung aus Versicherungspolice und Spekulationsgeschäft, wie sie etwa im Getreidehandel üblich ist. Wenn er fallende Getreidepreise befürchtet, verkauft der Bauer seine Ernte von morgen zum Preis von heute. Umgekehrt gilt: Der Müller kauft das Korn von morgen nur zum heutigen Preis, wenn er glaubt, daß der Getreidekurs steigen wird. Als Spekulationsgeschäft wird eine Put-Option also nur vereinbart, wenn Käufer und Verkäufer von unterschiedlichen Zukunftsprognosen ausgehen. Nun ist der Suhrkamp Verlag kein Sack Getreide, aber man fragt sich doch, wie die Zukunftsprognosen von Reinhart und Unseld ausgesehen haben könnten.“

Wie verhält sich das im Fall Suhrkamp? Sind 29 Prozent der Suhrkamp-Anteile heute mehr wert als vor dreizehn Jahren? Dann hätte Reinhart bei einem Verkauf ein Verlustgeschäft gemacht. Oder sind sie weniger wert? Dann hätte Suhrkamp an Reinhart mehr zahlen müssen, als die Anteile heute wert sind.

„Wir sind fest davon ausgegangen, daß Reinhart seine Option nutzen und wir seine Anteile zum Jahreswechsel übernehmen würden“, sagt Suhrkamps Anwalt Heinrich Lübbert. Es habe „sehr abstrakte Verhandlungen“ über den Verkauf der Anteile gegeben. Warum sie gescheitert sind, möchte der Anwalt nicht erläutern. Über konkrete Preisvorstellungen sei dabei nicht gesprochen worden: „Soweit sind wir ja gar nicht gekommen.“

Lübbert sieht in Reinharts Transaktion den unzulässigen Versuch, das bei Anteilsverkäufen erforderliche Zustimmungsrecht der Mitgesellschafter zu umgehen. Allerdings räumt er ein, daß die neue Medienholding Winterthur ein „janusköpfiges Gebilde“ sei: „Ein Kopf blickt in die Schweiz, da können die machen, was sie wollen. Und der andere Kopf blickt nach Deutschland. Da gilt der Gesellschaftervertrag, und der besagt, daß kein Gesellschafter seine Anteile ohne Zustimmung der Mitgesellschafter veräußern darf.“ Gerichtsstand sei unzweifelhaft der Verlagssitz Frankfurt. Andere Juristen sind sich da nicht so sicher.

Lübbert dürfte sich aller Risiken des Falles bewußt sein. Jedenfalls gibt er einen Rat fürs Leben: „Vertrauen Sie niemals einem Anwalt, der Garantien abgibt. Auf See und vor Gericht sind wir alle in Gottes Hand. In unserem System ist alles möglich, und deshalb geben nur schlechte Anwälte Garantien ab. Ich denke aber, daß man die jetzige Entwicklung nicht kampflos hinnehmen muß.“

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