Harry Potter lässt dem Handel keine Ruhe

„Harry Potter bleibt im Gespräch, auch ohne Werbeaufwand. Im neuen Merkheft von „Zweitausendeins“ bietet der Versender allen Bestellern des vierten Harry Potter Bandes zusätzlich „einen kleinen Führer durch die Welt des Harry Potter.“ Wie der aussieht, darüber äußert sich das Unternehmen (bewusst?) unpräzise, denn es gibt noch mehr: “ Und Sie werden eine Narbe auf der Stirn tragen können, à la H.P. – und wieder wegzaubern – mit Wasser.“ Präzise äußert sich 2001 aber über den Preis: Auch hier kostet das Buch wie überall trotzdem 44,- DM – nach Meinung von Experten ein klarer Verstoß gegen die Zugabeverordnung. Noch ist nicht bekannt, ob Carlsen, der Verlag von Harry Potter, dagegen einschreiten wird und kann. Nur soviel: „Die Zugabe, die 2001 anbietet, kommt nicht von uns.“ Mit welchen Kniffen im Internet-Handel übrigens gearbeitet wird, um Bestellungen auf die eigene Website zu lenken, zeigt das Beispiel Amazon: Dort kann man gar schon Band fünf bestellen, ob wohl weder Erscheinungstermin und schon gar nicht der spätere VK-Preis feststehen. Amazon aber hat hellseherische Fähigkeiten: Das Buch wird laut Internet DM 28 kosten. Irreführend auch der Amazon-Preis für Band vier: Dort wird der Band für DM 33,33 angeboten – erst bei näherer Information wird klar: Es geht um die englische Ausgabe. Erste Reaktion von Carlsen zu der Zugabe von Zweitausendeins: „Geringfügige Zugaben könnten auch die Buchhändler abgeben – wir haben ja, angefangen vom Lesezeichen, pro Buch 1,4 Werbemittel im Handel“. Anders sähe es bei dem kleinen Harry Potter Führer aus, bei dem man annehmen kann, dass manche Kunden das Buch nur deshalb kaufen würden. Wenn es also ein echter Kaufanreiz sei, sei das unzulässig. Carlsen-Geschäftsführer Klaus Kämpfe-Burghardt: „Abgesehen davon kann eine solche Zusamenfassung nur die Autorin über ihren Agenten genehmigen. Wir wissen bisher nichts davon.“ Lesehinweis: Im neuen BuchMarkt-Heft 9/2000 ab S. 86 „Der Countdown läuft – wie der Handel den Erstvekaufstag von HP Band 4 organisiert“ . Und: Harry Potter und das Wettbewerbsrecht!!!!!“ „

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