Gesetzentwurf zur Verlängerung der Schutzdauer auf 70 Jahre für Musik

Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzentwurf zur Verlängerung der Schutzdauer (auf 70 Jahre) von Rechten ausübender Künstler und Tonträgerhersteller beschlossen, meldet der Spiegel. Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) bewertete dies als wichtigen Beitrag zur finanziellen Absicherung der Künstler im Alter.

Dieser Gesetzentwurf setzt eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2011 in deutsches Recht um. Bisher erloschen die Rechte an Aufzeichnungen von Darbietungen ausübender Künstler wie zum Beispiel Musikern 50 Jahre nach ihrer Veröffentlichung.

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