Für den Verkauf des Ullstein-Verlages an Random House hat das Bundeskartellamt die Entscheidungsfrist verlängert.

Bis Mitte August 2003 hat das Bundeskartellamt die Entscheidungsfrist für den Verkauf des Ullstein-Verlages an Random House verlängert. Die beteiligten Unternehmen sollen mehr Zeit für eine erneute Stellungnahme bekommen.

Das Kartellamt teilt mit: „Beide Unternehmen haben der Fristverlängerung zugestimmt“. Somit sei den beteiligten Parteien möglich „weitere Argumente vorzubringen und neue Vorschläge zu machen“.

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