Erbschaftssteuerreform laut IHK verschoben: Wer vererben will, muss keine Eile haben

Nachdem das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sich nach langer Ankündigung zur Verfassungsmäßigkeit des geltenden Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts geäußert hat, ist das Schicksal der Erbschaftsteuerreform derzeit ungewiss. Da berichtet die Industrie- und Handelskammer (IHK) Berlin in ihrem jüngsten Newsletter.

Zwar, so die IHK, hat das höchste deutsche Gericht nur zu den verschiedenen Bewertungsvorschriften Stellung genommen und Art und Umfang von Entlastungen dem Ermessen des Gesetzgebers überlassen. Sowohl das Bundesministerium der Finanzen als auch die Ländervertreter im Bundesrat sehen aber großen Überarbeitungsbedarf des im Oktober 2006 vorgelegten Abschmelzmodells. Zum einen wegen der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, zum anderen aber auch, weil etwa die geplante Abgrenzung zwischen begünstigtem und nicht begünstigtem Betriebsvermögen willkürlich und kaum handhabbar ist.

Der Bundesrat hat deshalb Anfang März 2007 die Bundesregierung aufgefordert, das eingeleitete Gesetzgebungsverfahren auszusetzen, bis der Entwurf zur Neubewertung vorliegt. Dann sollen beide Verfahren zusammen erledigt werden. Im Grundsatz wird aber am Abschmelzmodell festgehalten.

Die Länderfinanzminister haben angekündigt, bis Ende Juli 2007 Entwürfe für ein neues Bewertungsrecht vorzulegen. Diese könnten dann frühestens ab September 2007 ins Gesetzgebungsverfahren gehen. Ziel ist, die neuen Regeln bis Ende 2007 zu verabschieden und zu verkünden. Zusammen damit oder parallel dazu soll es dann auch mit dem Abschmelzmodell weitergehen.

Tipp der IHK: Trotz des nunmehr um ein weiteres Halbjahr verschobenen Gesetzgebungsverfahrens soll es dabei bleiben, dass der Steuerpflichtige bei der Übertragung von Betriebsvermögen zwischen „altem“ und „neuem“ Erbschaftsteuerrecht wählen kann. Das Wahlrecht soll für alle Erwerbe in der Zeit vom 1.1.2007 bis zum Inkrafttreten des Abschmelzmodells gelten. Ein rückwirkendes Inkrafttreten wird aus Politik- und Ministeriumskreisen abgelehnt. Es besteht daher im Moment keine Eile für übertragungswillige Unternehmer.

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