Einstweilige Verfügung gegen Wikipedia außer Kraft gesetzt

Es gibt auch gute Nachrichten, und man darf hoffen, dass die Wikipedia als ernsthaftes Nachschlagewerk fürderhin von solch Ärgernissen wie der in dieser Woche erzwungenen Abschaltung verschont bleibt: „Von wikipedia.de darf wieder auf die freie Enzyklopädie Wikipedia weitergeleitet werden“, informiert Wikimedia Deutschland – Gesellschaft zur Förderung Freien Wissens e.V. auf der Startseite www.wikipedia.de.

Weiter lesen wir dort: „Aufgrund einer einstweiligen Verfügung des Amtsgerichts Charlottenburg vom 17. Januar 2006 wurde es dem Wikimedia Deutschland e.V. untersagt, mit seiner Domain wikipedia.de auf die deutschsprachige Eingangsseite der freien Enzyklopädie Wikipedia (de.wikipedia.org) weiterzuleiten.

Unsere Rechtsanwälte haben mit einem Eilantrag bei Gericht die Einstellung der Zwangsvollstreckung aus diesem gerichtlichen Beschluss gegen Sicherheitsleistung in Höhe von EUR 500,00 erwirkt. Dies bedeutet, dass die einstweilige Verfügung formaljuristisch zwar noch Bestand hat. Bis endgültig über die Rechtmäßigkeit des Beschlusses entschieden ist, entfaltet der Beschluss aber keine Wirkung mehr für uns. Daher dürfen wir seit dem 20. Januar 2006 wieder auf die deutschsprachige Wikipedia weiterleiten.

Wir rechnen damit, dass das Gericht in der Kalenderwoche 5 über unseren Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung entscheidet, und hoffen, dass dann die einstweilige Verfügung endgültig aufgehoben wird.

Vereinzelt wurde darüber spekuliert, Wikimedia Deutschland e.V. hätte mit der vollständigen Abschaltung der Weiterleitung unter Umständen überreagiert. Dies war nicht der Fall, wir haben uns damit lediglich an den Wortlaut der Verfügung gehalten: Dem Antragsgegner wird es untersagt, die Internetadresse wikipedia.de auf die Internetadresse de.wikipedia.org weiterzuleiten, solange unter der Internetadresse de.wikipedia.org ein Beitrag vorgehalten wird, der den bürgerlichen Nachnamen des Sohnes der Antragsteller nennt.

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