„Die Gangster aus dem Osten“ ab 6. 2. wieder lieferbar /Justiz gibt Europa-Autor Jürgen Roth nicht recht – BDK steht weiterhin zum Autor

Diesen Dienstag gab das Landgericht Berlin der einstweiligen Verfügung der St. Petersburg Immobilien- und Beteiligungs-AG recht, welche diese gegen das im Europa-Verlag erschienene Buch von Jürgen Roth „Die Gangster aus dem Osten“ erwirkt hatte. Jetzt erreicht uns eine Presse-Erklärung vom Bund Deutscher Kriminalbeamter, LV Bayern. Darin heißt es:

„Jürgen Roth hatte unter anderem behauptet, dass gegen die Firma wegen Geldwäsche ermittelt wird und konnte Bestätigungen der Staatsanwaltschaft und des Bundeskriminalamtes in Schriftform vorlegen. Auch solche Beweise bewegten den Richter nicht. Er macht einen Rundumschlag und tat der Rechtsfindung damit bestimmt keinen Gefallen.

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) schätzt die Arbeit des investigativen Journalisten Jürgen Roth aus Frankfurt, denn dieser ist einer der besten Kenner der Kriminalität in Deutschland.

Sollte es gelingen, Autoren durch derartige Vorgehensweisen mundtot zu machen, ist es in Zukunft weder möglich über organisierte Wirtschaftskriminalität zu berichten, noch ist einer internationalen Ermittlungsarbeit, welcher auch Erfolg beschieden ist, Zukunft zu bescheinigen. “

Der Europa Verlag wird das Buch ab 6. Februar wieder liefern.
Auf der Impressumsseite heißt es: „Dieses Buch enthält einige Schwärzungen. Wir glauben in unserem demokratischen Gemeinwesen an die Notwendigkeit und das Funktionieren der Justiz. Dieses Urteil der Berliner Kammer vom 13. Januar 2004 jedoch stellt die Geldgeschäfte einer von Russland aus gesteuerten Aktiengesellschaft unter denselben Geheimhaltungsschutz wie die Intimsphäre von Prinzessin Caroline – da kann man über Recht und Gerechtigkeit der Justiz hierzulande ins Grübeln kommen. Aber regen wir uns nicht darüber auf – Jürgen Roth liefert in diesem Buch wahrhaft schlimmere Anlässe, über das Verhältnis von Macht und Ohnmacht empört zu sein. Der Verlag“

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